Lübecks Stadtpräsident Henning Schumann lädt zur diesjährigen Einwohner:innenversammlung am Mittwoch, 13. November 2024, von 18 bis circa 20 Uhr in die Große Börse des Lübecker Rathauses, Breite Straße 62. Einlass ist ab 17.30 Uhr über den Seiteneingang des Rathauses auf dem Markt. Sollte ein barrierefreier Zugang benötigt werden, stehen die Mitarbeiter:innen vor Ort unterstützend gerne zur Seite.
Durch diese Versammlung erhalten Lübecker:innen die Möglichkeit, sich über wichtige Themen in der Stadt zu informieren und durch eigene Anregungen und Vorschläge an die Bürgerschaft aktiv am Geschehen in der Hansestadt Lübeck mitzuwirken.
Die Einwohner:innenversammlung hat eine beratende Funktion. Anregungen und Vorschläge, die während dieser Versammlung von den Einwohner:innen beschlossen werden, müssen innerhalb von drei Monaten in der Bürgerschaft beraten und behandelt werden. Die Entscheidung in der Sache treffen dann die Bürgerschaftsmitglieder.
An der Einwohner:innenversammlung können alle Bürger:innen der Hansestadt Lübeck teilnehmen. Hierzu zählen alle Personen, die in Lübeck ihren Wohnsitz haben, auch ihren Zweitwohnsitz.
Für Abstimmungen über Anregungen und Vorschläge aus der Versammlung werden Stimmkarten ausgegeben. Dazu ist am Eingang der Großen Börse der Personalausweis oder eine Meldebestätigung bereit zu halten, damit den Einwohner:innen die Stimmkarten ausgehändigt werden können. Für Einwohner:innen mit Zweitwohnsitz in Lübeck ist es erforderlich, sich mit der Anmeldebestätigung auszuweisen. Sollte diese nicht mehr vorliegen, kann diese in einem der Bürgerservicebüros beantragt werden. Weitere Informationen sind online hier abrufbar
Für die diesjährige Einwohner:innenversammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung durch den Stadtpräsidenten
2. Regularien
2.1 Einreichung von Vorschlägen und Anregungen
2.2 Abstimmung über Aufnahme der eingereichten Vorschläge und Anregungen auf
die Tagesordnung
3. Verwaltungsmodernisierung im Spannungsfeld der Haushaltsentwicklung
(Vortrag des Bürgermeisters – Jan Lindenau)
4. Abstimmung über die unter TOP 2 eingereichten Anträge/ Anregungen/ Vorschläge
Der Stadtpräsident leitet die Versammlung. Für einen geordneten und reibungslosen Ablauf der Versammlung ist Folgendes zu beachten:
· Themen einer Einwohner:innenversammlung können sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen. Hierzu zählen alle Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck, die auch die Bürgerschaft beraten und entscheiden darf. In der Einwohner:innenversammlung können keine bundes- oder landespolitischen Themen oder Themen, die andere Gemeinden betreffen, behandelt werden.
· Unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) 2 – Regularien – haben Einwohner:innen die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen einzubringen. Hierzu steht ein Formular zur Verfügung, das Teilnehmende entweder beim Einlass erhalten oder vorab unter www.luebeck.de/fragebogen-versammlung herunterladen können.
· Der Antrag wird in der Veranstaltung für das weitere Verfahren der Sitzungsleitung übergeben. Es können natürlich auch mehrere Vorschläge/Anregungen eingebracht werden. Sofern mindestens 1/3 der stimmberechtigten anwesenden Einwohner:innen mit dem eingereichten Vorschlag einverstanden sind (TOP 2.2), wird die Tagesordnung um das Thema ergänzt.
· Unter TOP 4 wird dann über die eingereichten und angenommenen Vorschläge abgestimmt. Ein Vorschlag beziehungsweise eine Anregung gilt als beschlossen und wird der Bürgerschaft zur weiteren Behandlung vorgelegt, wenn mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten anwesenden Einwohner:innen diesem Vorschlag beziehungsweise dieser Anregung zugestimmt haben.
· Im Rahmen der vorgesehenen Aussprachen können sich die Einwohner:innen zu Wort melden. Das Wort wird durch die Sitzungsleitung in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. Die Redezeit ist auf drei Minuten begrenzt.
· Es wird offen durch Heben der Stimmkarten abgestimmt. Die Stimmkarten sind im Eingangsbereich gegen Vorlage des Personalausweises oder der Meldebestätigung erhältlich.
· Über die Einwohner:innenversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, eingesehen werden kann oder online hier abrufbar ist.
Rückfragen beantworten die Mitarbeiter:innen des Büros der Bürgerschaft gern.
Wir bitten zu beachten, dass im Rahmen der Einlasskontrolle auch eine Taschenkontrolle möglich ist, weshalb auf das Mitbringen von großen Taschen und Rucksäcken (größer als DIN A 4) verzichtet werden sollte.
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