Veröffentlicht am 10.10.2024

Durch verzögerte Alarmierung von Rettungskräften kam Hilfe zu spät

Bürgermeister und Leiter der Feuerwehr zutiefst betroffen über den Todesfall

Am Mittwoch, 9. Oktober 2024, um 13.37 Uhr erfasste die Leitstelle der Lübecker Feuerwehr einen Notruf aus dem Stadtteil Schlutup. Trotz Zusage und Erfassung im System der Leitstelle der Feuerwehr Lübeck erfolgte aus bisher ungeklärten Gründen keine unverzügliche Alarmierung des Rettungswagens und des Notarztes. Aufgrund der Verzögerung kam leider jede Hilfe zu spät. Stadt und Polizei haben die Ermittlungen aufgenommen, um die Ursache zweifelsfrei zu klären.

„Wir sind zutiefst betroffen, unser Mitgefühl gehört in dieser schweren Stunde der Familie“, bedauern Bürgermeister Jan Lindenau und Thomas Köstler, Leiter der Feuerwehr Lübeck, den tragischen Vorfall. „Wir arbeiten eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um schnellstmöglich die Ursache zu finden, vor allem um derartige Fehler in der Zukunft zu vermeiden.“

Der Notruf wurde seitens der Leitstelle ordnungsgemäß erfasst und eine Hilfezusage durch den Mitarbeitenden der Leitstelle ausgesprochen. Um die Notrufbearbeitung in Zukunft noch sicherer zu machen, wurde bereits heute technisch nachgebessert und eine zusätzliche Sicherheitsabfrage im Meldesystem hinterlegt. Weitere Maßnahmen werden nach Abschluss der laufenden Ermittlungen ggf. erfolgen.

„Wir tun alles, um jeden Tag rund um die Uhr schnellstmöglich die jeweils notwendige Hilfe zu gewährleisten und somit im Notfall für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Umso mehr ist es für uns von größtem Interesse, mögliche Fehlerquellen zu finden und unsere Abläufe weiterhin zu optimieren“, betont Thomas Köstler.

Den betroffenen Angehörigen der verstorbenen Person wurde eine psychosoziale Notfallversorgung angeboten. Auch den betroffenen Mitarbeitenden wurde entsprechende Hilfe zur Bewältigung dieses Erlebnisses angeboten.

Die Hansestadt Lübeck bittet bis zur vollumfänglichen Aufklärung des Vorganges von Spekulationen abzusehen und die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren. Sobald neue Erkenntnis vorliegen wird erneut transparent kommuniziert.

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