Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Gastronom:innen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Das bedeutet, Verbraucher:innen haben das Recht, Essen und Trinken „to go“ in Mehrwegbehältern oder sogar in ihren eigenen, mitgebrachten Bechern und Frischhaltedosen zu erhalten. Deshalb sind Gastronom:innen verpflichtet, ihre Kund:innen nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich durch deutlich sichtbare Plakate oder Schilder auf die Mehrwegalternativen hinzuweisen. Die Stadtverwaltung wird daher prüfen, ob die Unternehmen diese verpflichtenden Maßnahmen umsetzen und verstärkt ihre Kontrollen.
Zusammen gegen die Verpackungsflut
Die Hansestadt Lübeck gestaltet seit mehreren Jahren aktiv den „Mehrweg“ zur Verwendung von umweltfreundlichen und wiederverwendbaren Verpackungen. Mit ihrer Wahl am Imbiss, im Bistro oder Restaurant können Verbraucher:innen diesem Weg aktiv folgen und die Verpackungswende unterstützen. Mehrwegalternativen dürfen übrigens zu keinen schlechteren Bedingungen oder teurer angeboten werden. Allerdings ist mit einem Pfandbetrag zu rechnen, den die Kund:innen bei Abgabe an einer Rücknahmestelle jedoch wieder zurückbekommen.
Die Untere Abfallbehörde (UAB) der Hansestadt ist dazu verpflichtet, die Umsetzung des Verpackungsgesetzes des Bundes in den hiesigen Betrieben zu prüfen und Verstöße zu melden. Die Gastronom:innen hatten circa 20 Monate Zeit, das Gesetz umzusetzen – nun kündigt die UAB Kontrollen an. Unternehmer:innen werden darauf hingewiesen, dass Verstöße nach der Meldung verfolgt und mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.
Hintergrund
Täglich landen in Deutschland immer noch 770 Tonnen Wegwerfverpackungen für To-Go-Lebensmittel und Mitnahmegetränke im Müll. Die Entsorgung von Einwegbechern kostet Städte und Gemeinden 120 Millionen Euro jährlich. In Lübeck werden circa 7,3 Millionen Einwegbecher pro Jahr nach nur wenigen Minuten zu Abfall. Das Einweggeschirr kann weder recycelt noch wiederverwendet werden. Es wird außerdem aus und mit fossilen Ressourcen wie Öl und Gas hergestellt, was unsere Klimakrise nur noch mehr anheizt. Daher ist es höchste Zeit für eine Verpackungswende.
Die mit der Mehrwegpflicht verbundenen Anforderungen sind im Verpackungsgesetz des Bundes geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/).
Wer sich einen Überblick über die in Lübeck gängigen Mehrwegsysteme RECUP und REBOWL verschaffen möchte, findet Informationen unter www.luebeck.de/mehrweg.
Interessierte Gastronom:innen in Lübeck und Travemünde, die sich über das Angebot von Mehrwegverpackungen beraten lassen möchten, wenden sich vorrangig an den Bundesverband für Gastgewerbe DEHOGA (info@dehoga.de), die IHK Lübeck (www.ihk.de/sh/mehrweggeschirr) oder an die Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit (klimaleitstelle@luebeck.de).
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