Veröffentlicht am 23.07.2024

Grillen und offenes Feuer in den Kuranlagen Travemündes nicht mehr erlaubt

Verbot betrifft auch den Strand am Brodtener Ufer

Blick auf den Strand Richtung Möwenstein

Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass das Grillen und offenes Feuer auf dem Kurstrand, dem Priwallstrand, der Liegewiese (Grünstrand) und aller anderen Kurgrünanlagen im Seebad Travemünde verboten ist. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.05.2024 zum Grillverbot in Travemünde gilt dieses Verbot auch für den gesamten Strand am Brodtener Ufer.

Eine entsprechende Beschilderung erfolgt kurzfristig. Zudem ist die zeitnahe Anpassung der Strandsatzung und der Stadtverordnung Brodtener Winkel zum Herbst 2024 in Planung.

Die Regelung ist ein Ergebnis des Maßnahmenplans für den Umgang mit Tagesgästen an stark frequentierten Tagen im Seebad Travemünde. In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Grillplätzen und –möglichkeiten deutlich gestiegen. Auch offene Feuer an den Stränden und damit verbundene Menschenansammlungen nahmen deutlich zu. Die Hansestadt Lübeck reagiert mit dem jetzigen Verbot auf die zuletzt zunehmenden Beschwerden wegen Rauch- und Geruchsbelästigung und auf zunehmende, zum Teil gefährdende Nutzungskonflikte am Brodtener Ufer mit Hundebesitzer:innen sowie dem Landschaftsschutzgebiet

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