Für eine Sonderprüfung der Gehwegbrücke des Hubbrückenensemble Lübeck wird die Wasserstraße Kanaltrave für den Zeitraum am 11. bis 12. Juli 2024 und vom 15. bis 19. Juli 2024 jeweils von 7 bis 17 Uhr für den Schiffsverkehr gesperrt. Der landseitige Verkehr über die Gehwegbrücke muss am 12. Juli und vom 15. bis 17. Juli 2024 jeweils von 7 bis 17 Uhr eingestellt werden.
An dem historischen Gehwegbrückenbauwerk kommt es vermehrt zu Korrosionserscheinungen und damit verbundenen Substanzverlusten am Tragwerk. Aus diesem Grunde musste 2023 bereits die nutzbare Verkehrsbreite reduziert werden, um die Standsicherheit und damit die weitere Nutzung des Verkehrsweges sicher gewährleisten zu können. Die fortschreitenden Substanzverluste müssen fortlaufend bewertet werden. Gemäß den Ergebnissen und Veranlassungen der Hauptprüfung nach DIN 1076 im letzten Jahr, ist eine jährliche Sonderprüfung inklusive statischer Nachrechnung durchzuführen. Diese wird im Juli mit den oben genannten Einschränkungen für den Land- und Schiffsverkehr durchgeführt.
Diese wasserseitigen, handnahen Überprüfungen sowie Vor- und Nachbereitungsarbeiten mittels Schiff, Arbeitsponton und Hubsteiger sind erforderlich, um weiter einen verlässlichen und verkehrssicheren Betrieb der Gehwegbrücke als landseitiger Verkehrsknotenpunkt garantieren zu können. +++
Quelle: WSA