Veröffentlicht am 14.06.2024

Öffentlichkeitsbeteiligung für B-Plan Steinrader Damm/ Schönböckener Hauptstraße

Öffentlicher Aushang vom 17. Juni bis 19. Juli 2024 – Unterlagen auch im Internet abrufbar

Die Hansestadt Lübeck stellt aktuell den Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – auf.

Das Bebauungsplanverfahren wurde ursprünglich auf der Grundlage des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Beachtung der Regelung zum Ausgleich abgeschlossen. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt dieses Vorgehen gegen EU-Recht und auf dieser Rechtsgrundlage aufgestellte Bebauungspläne sind unwirksam. Der nachfolgend in das Baugesetzbuch aufgenommene § 215a BauGB ermöglicht bis zum 31.12.2024 die Heilung solcher Bebauungspläne.

Hierzu wurde ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Zu dem Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung vorgenommen und ein Umweltbericht mit naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung einschließlich Ausgleich erstellt.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des Campingplatzes sowie östlich des Grundstückes Steinrader Damm Nr. 36 und zwischen dem Steinrader Damm und der Schönböckener Hauptstraße östlich des Sportplatzes.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Wohngebiets zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Reihenhäusern sowie mit einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 3. Juni 2024 die Wiederaufnahme des Verfahrens für den Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Planungsunterlagen sind in der Zeit vom 17. Juni bis einschließlich 19. Juli 2024 online abrufbar unter www.luebeck.de/bebauungsplaene mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen. Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, am Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten aus: montags bis mittwochs jeweils 8 bis 15 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122 6131 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Im gleichen Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Planungen. Diese sind hierzu vorzugsweise per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de, während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift oder postalisch an Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

+++