Veröffentlicht am 23.05.2024

Markierungsarbeiten im Teutendorfer Weg für sichere Radverkehrsführung

Temporäre Verkehrsbehinderungen ab 27. Mai 2024 möglich

Der Radverkehr im Teutendorfer Weg zwischen Ivendorfer Landstraße und Travemünder Landstraße wird sicherer: Ab Montag, 27. Mai 2024, wird auf der Südseite der Fahrbahn ein mindestens 1,50 Meter breiter Schutzstreifen für den Radverkehr in den Bereichen markiert, wo die Fahrbahnbreite ausreichend breit ist. Einerseits sollen Radfahrende dadurch eine sichere Führung auf der Fahrbahn erhalten, andererseits sollen sie nicht unberechtigt auf dem Gehweg auf der Südseite fahren. Der Neubau eines Radwegs ist aufgrund der Engstelle am Bahnübergang Teutendorfer Weg nicht möglich.

Die Benutzungspflicht des gemeinsamen Geh- und Radwegs in beide Richtungen auf der Nordseite des Teutendorfer Wegs wird aufgehoben. Um die Erreichbarkeit des REWE-Markts zu gewährleisten, dürfen Radfahrende aber weiterhin auf der Nordseite auf einem Gehweg mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ in Gegenrichtung fahren. Radfahrende haben somit die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu fahren oder aber wie bisher den Gehweg auf der Nordseite zu benutzen. Zu beachten ist hierbei, dass auf Gehwegen mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ Radfahrende gemäß Straßenverkehrsordnung generell nur mit Schritttempo fahren dürfen, was etwa 10 km/h entspricht. Die Beschilderung wird im Zuge der Markierungsarbeiten entsprechend angepasst.

Um die Querungen an der Ivendorfer Landstraße und An der Bäk für Radfahrende zu verbessern, sollen außerdem zeitnah die Radwege markiert werden. +++