Veröffentlicht am 09.04.2024

Allgemeine Tarif- und Nutzungsbedingungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck

Neue Tarife und Bedingungen lösen seit 1. April 2024 die bisherige Hafenentgeltordnung ab

Ab 1. April 2024 gelten für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen neue „Allgemeine Tarif- und Nutzungsbedingungen“, die zusammen mit der Entgeltliste die bisherige Hafenentgeltordnung ersetzen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck unter www.luebeck.de/hafennutzung zu finden.

Die Nutzungsbedingungen wurden von Grund auf überarbeitet. Neu ist beispielsweise auch ein möglicher Umweltrabatt für im gewerblichen Güterverkehr eingesetzte Seeschiffe. Der Geltungsbereich wird nunmehr in 7 Kartenanlagen dargestellt. Die weitgehend aus dem Jahr 2017 stammenden bisherigen Entgeltbeträge wurden auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung des Bereiches Lübeck Port Authority neu kalkuliert und entsprechend angepasst; einige Tarife wurden entsprechend der eingetretenen Inflation erhöht. +++