Die Hansestadt Lübeck stellt aktuell den Bebauungsplan 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße – im Süden Travemündes auf. Der Geltungsbereich umfasst Flächen südlich der Straße Europaweg, westlich der Ivendorfer Landstraße sowie nördlich und südlich der Ostseestraße. Es handelt sich hierbei um die als Pommernzentrum bekannte Wohnsiedlung.
Ziel des Bebauungsplanes ist zum einen Planungsrecht für eine Wohnbebauung auf den Flächen der ehemaligen Ostsee-Akademie und des benachbarten Wirtschaftsgebäudes zu schaffen. Geplant sind Mehrfamilienhäuser für rund 140 Wohnungen (davon mindestens 30 Prozent geförderte Wohnungen) sowie ca. 15 Reihenhäuser. Die Mehrfamilienhäuser sind in dreigeschossiger Bauweise plus Staffelgeschoss konzipiert. Die Reihenhausbebauung wird mit zwei Vollgeschossen und Staffelgeschoss geplant.
Mit Aufgabe der Ostsee-Akademie, die Kernstück des Pommernzentrums war, ist der Funktionszusammenhang mit dem übrigen Siedlungsgefüge nicht mehr gewahrt. Ein weiteres Ziel ist daher die Änderung der Art der baulichen Nutzung von einem sonstigen Sondergebiet Soziales und Kultur zu einem allgemeinen Wohngebiet und einem urbanen Gebiet (Fläche südlich der Ostseestraße). Das urbane Gebiet ermöglicht eine bauliche Nutzung zu Wohn- und Gewerbezwecken mit unterschiedlichen Nutzungsanteilen. Das Maß der baulichen Nutzung wird gegenüber dem bisherigen Planungsrecht nicht wesentlich verändert.
Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Informationsveranstaltung zeitnah vorgestellt. Sowie Datum und Ort feststehen, wird darüber informiert. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Planungsunterlagen sind zudem in der Zeit vom 18. März bis einschließlich 5. April 2024 online abrufbar unter https://www.luebeck.de/bebauungsplaene und liegen zeitgleich im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, im Foyer (Erdgeschoss) aus. Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8 bis 15 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122 6118 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält dann abermals die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen. +++