Veröffentlicht am 03.01.2024

Korrektur: Wohngeld-Sprechstunden nach vorheriger Terminvereinbarung am Dienstag und Donnerstag im Verwaltungszentrum Mühlentor

Wohngeldbehörde bietet Beratungs- und Antragsservice ohne vorherige Terminvereinbarung in vier Stadtteilen an

Der Bereich Soziale Sicherung erweitert ab Januar 2024 den dezentralen Wohngeldservice und bietet jetzt auch im Stadtteil St. Lorenz einen Beratungs- und Antragsservice für alle Wohngeldinteressierten an. Die Wohngeldsprechstunde findet in St. Lorenz Süd jeweils am dritten Mittwoch im Monat von 9 bis 12 Uhr am Kolberger Platz 1 in den Räumen der Wohnberatungsstelle „Wohnen im Alter“ statt, erstmalig am 17. Januar 2024.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist unabhängig vom Wohnort oder Mietverhältnis willkommen.

Die Sprechzeit erfolgt in den Ausstellungsräumen zu Möglichkeiten der Barrierereduzierung im Wohnbereich und Hilfsmitteln im Alter. Informationen sind unter www.wohnberatung-luebeck.de zu finden.

Mit den Buslinien 5 (Haltestelle Lutherkirche), 6 und 16 (Haltestelle Kolberger Platz) ist die Wohnberatung am Kolberger Platz 1 in Sankt Lorenz Süd einfach zu erreichen. Die Haltestelle "Kolberger Platz" befindet sich dem Haus direkt gegenüber. Parkplätze sind in näherer Umgebung vorhanden.

Der Wohngeldservice im Überblick:

Die Wohngeldbehörde bietet nur nach vorheriger Terminvereinbarung Sprechstunden im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, jeweils dienstags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr an. Terminbuchungen sind online unter www.luebeck.de/termine möglich.

Das Wohngeld können Bürger:innen auch online über die Webseite der Hansestadt Lübeck beantragen. Alle Informationen sind abrufbar unter www.luebeck.de/onlinedienste

Zusätzlich werden folgende Beratungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung jeweils von 9 bis 12 Uhr angeboten:

·         an jedem ersten Mittwoch im Monat im Stadtteil Moisling / Moislinger Mühlenweg 60-64

·         an jedem zweiten Mittwoch im Monat im Stadtteil Kücknitz/ Silberstraße 1-3

·         an jedem dritten Mittwoch im Monat im Stadtteil St. Lorenz Süd / Kolberger Platz 1 in den Räumen der Wohnberatungsstelle „Wohnen im Alter“

·         an jedem vierten Mittwoch im Monat im Stadtteil St. Lorenz-Nord / Langeneßallee 19

Telefonische Erreichbarkeit

·         Ansprechpartner:innen für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind unter der Servicenummer (0451) 122-4914 erreichbar.

·         Ansprechpartner:innen der Wohngeldbehörde sind unter der Servicenummer (0451) 122-6430 erreichbar.

Die vorgenannten Servicenummern sind montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 14 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Selbstverständlich steht zudem für alle Fragen auch weiterhin die zentrale Behördennummer (0451) 115 zur Verfügung.

Auskünfte zu Öffnungszeiten, Antragsunterlagen, Fördervoraussetzungen und vieles mehr gibt es unter der Behördenrufnummer (0451) 115 und zwar unabhängig davon, welche Behörde letztlich zuständig ist. Die Suche nach dem richtigen Amt oder dem/der richtigen Ansprechpartner:in entfällt.

Die Behördenrufnummer (0451) 115 ist montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr erreichbar.

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