Veröffentlicht am 08.12.2023

Diskussion um Granitstelen in der Jürgen-Wullenwever-Straße

Findlinge, Baumstämme oder eine Beschilderung bilden keinen ausreichenden Schutz der Alleebäume

Die Umgestaltung der Jürgen-Wullenwever-Straße schreitet voran. Im Zuge der Instandsetzung wird gleichzeitig eine Verkehrsberuhigung sowie eine Reduktion der Fremdparkenden angestrebt, um die Aufenthalts- und Nutzungsqualität in der Straße zu erhöhen. Dazu zählt auch der Erhalt der 129 Straßenbäume, deren Standortbedingungen dringend verbessert werden müssen. Bereits im Januar 2023 wurden die Bürger:innen im Rahmen einer Veranstaltung ausführlich über die Straßenumgestaltung informiert. Aufgrund der zum Baumschutz aufgestellten Granitstelen, die ein unerlaubtes Parken verhindern sollen, kommt es jetzt zu vermehrten Anfragen. Die Bauverwaltung ist deshalb mit den Anwohnenden in den Dialog getreten und hat im Rahmen einer Ortsbegehung die notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen erläutert, um für den Schutz der prägenden Alleebäume und die damit verbundenen Maßnahmen zu sensibilisieren. Grundsätzlich unterstützen die Anwohnenden den Schutz der Bäume, stören sich jedoch an den Granitstelen. Aus ihrer Sicht seine Findlinge oder eine Beschilderung wünschenswerter.

Vorgaben der UNB und des Denkmalschutzes zum Baumschutz

Die Sanierung der 129 Baumstandorte sowohl in der Jürgen-Wullenwever-Straße als auch im Abschnitt Hövelnstraße erfolgt auf Grundlage von Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Zu den Sanierungsmaßnahmen zählen unter anderem die Bodenlockerung, wie auch die Revitalisierung der Böden und die Anlage von Nährstoff-Depots für drei Jahre. Die UNB hat zudem zur Auflage gemacht, dass diese Bereiche anschließend gegen missbräuchliche Nutzungen, die zu Verdichtungen führen, geschützt werden müssen.

Aus Erfahrung bei vielen anderen Straßenbaumaßnahmen kann ein Befahren allein durch Beschilderung niemals zu 100 Prozent verhindert werden. Die letztendliche Auswahl der Granitstelen wurde bewusst gewählt, da diese dauerhaft die Bereiche schützen. Findlinge können an die Seite gerollt werden wie auch Baumstämme, die zudem auch noch verrotten, Beide geben nach einigen Jahren ein unschönes Bild ab.

Granitstelen fügen sich gestalterisch in das Gesamtbild

Die Denkmalschutzbehörde hat ihrerseits darauf hingewiesen, dass „bei der fachlichen Betrachtung des Umgebungsschutzes der bereits erkannten Denkmale keine wesentliche Beeinträchtigung festzustellen ist. Anders, als zahlreiche rot-weiße Blechbaken oder Verkehrsschilder eine wesentliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes mit sich brächte, stellen Natursteine keine materielle und visuelle Störung dar, weil sie sich hier gestalterisch in das Gesamtbild einfügen.“

Die Denkmalschutzbehörde kommt zu dem Schluss, dass „die doppelreihigen Alleebäume wesentlicher Bestandteil der gestalteten Straße sind. Zu ihrem heute schlechten Gesundheitszustand trugen in der Vergangenheit insbesondere parkende Fahrzeuge bei. Nicht allein Anwohner, sondern auch Tagesparkende nutzten die Freiflächen unter den Bäumen. Um die natur- und denkmalschutz-würdigen Alleebäume zu bewahren, auch im Sinne eines überwiegenden öffentlichen Interesses von Klima- und Denkmalschutz, ist, in der Abwägung aller Belange, die Ausführung der Granitstelen zu akzeptieren.

Die Zufahrten der Anwohnenden auf ihre Grundstücke werden gewährleistet sowie fahrbahnbegleitende Parkmöglichkeiten weiterhin vorgehalten.“

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