Auf Grund einer Vielzahl an Beschwerden fand eine Überprüfung der Straßen Blücherstraße, Seydlitzstraße, Yorckstraße, Ruhleben, Spillerstraße statt. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung muss die Mindest-Durchfahrtsbreite immer mindestens 3,05 Meter betragen. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten.
In der Vergangenheit hat das Ordnungsamt die Verstöße geahndet, aber eine Veränderung ist leider nicht eingetreten. Es wird weiterhin verbotswidrig geparkt. Zur Verdeutlichung der bereits bestehenden Regelungen werden absolute Haltverbote aufgestellt. Durch diese Maßnahme entfallen keine Parkplätze.
Die Beachtung der verkehrlichen Regelungen dient auch Ihrer Sicherheit, wenn Sie sich in einer Notlage befinden und Hilfe benötigen. Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde am 4. Dezember 2023 über die verkehrliche Änderung informiert. +++