Während eines Rettungseinsatzes war die Durchfahrt der Straße An der Stadtfreiheit für die Feuerwehr auf Grund falsch parkender Fahrzeuge nicht möglich.
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung muss die Mindest-Durchfahrtsbreite mindestens 3,05 Meter betragen. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Zur Verdeutlichung der bereits bestehenden Regelungen werden absolute Halteverbote aufgestellt. Durch diese Maßnahme entfallen keine Parkplätze.
Die Beachtung der verkehrlichen Regelungen dient der Sicherheit aller Bürger:innen, um Hilfe zu ermöglichen, wenn sie sich in einer Notlage befinden und Hilfe benötigen.
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde am 20. November 2023 über die verkehrliche Änderung informiert.
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