Zur Sicherung des Rettungsweges wird das bisher praktizierte beidseitige Parken, teilweise unter rechtswidriger Nutzung des Gehweges, in der Bülowstraße zwischen der Schillstraße und dem Marliring durch das rechtsseitige Aufstellen von absoluten Haltverbotsschildern unterbunden.
In der Vergangenheit kam es leider zu der Situation, dass ein Rettungs- und ein Notarztfahrzeug im Einsatz die Straße nicht durchfahren konnten, da durch beidseitig parkende Fahrzeuge nur noch eine Durchfahrtsbreite von 2,42 Meter geblieben war.
Der dort herrschende Parkdruck ist allen an diesem Verfahren Beteiligten bewusst. Die Schaffung von legalen Ersatzparkplätzen in diesem Wohnquartier lassen aber leider weder die dort vorhandenen Fahrbahn- noch Gehwegbreiten zu.
Zusätzlich zur Sicherung des Rettungsweges sind die Halteverbote ebenso auch für das Befahren der Straße im Rahmen der Müllentsorgung und auch bei Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen zwingend erforderlich. Es wird daher um Beachtung aller der in diesem Quartier geltenden Halteverbote gebeten.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr des Fachbereichs Planen und Bauen bittet um Verständnis für diese Maßnahme, da die Sicherstellung des Rettungsweges auch im Sinne aller dort Anwohnenden sein sollte.
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde am 20. November 2023 über die Maßnahme informiert.
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