Veröffentlicht am 17.11.2023

Versand der Briefwahlunterlagen zur Bürgermeister:innenwahl gestartet

Rund 22.000 Wähler:innen haben bereits beim ersten Wahlgang Briefwahl im Falle einer Stichwahl beantragt – Zusendung der Unterlagen erfolgt jetzt automatisch

Projektleiter Wahlen, Lutz Dabelstein, und Gemeindewahlleiterin Joanna Hagen erinnern: Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag abgegeben werden!

Die Bürgermeister:innenwahl am 5. November 2023 hat im ersten Wahlgang zu keiner Entscheidung geführt. Jetzt kommt es am 26. November 2023 zur Stichwahl zwischen Jan Lindenau (SPD + FREIE WÄHLER) und dessen Herausfordererin Melanie Puschaddel-Freitag (CDU).

Briefwahl zur Stichwahl bereits beim ersten Wahlgang beantragt

Wer für den ersten Wahlgang die Briefwahlunterlagen in einem der Bürgerservicebüros, online oder per E-Mail beantragt hat, konnte bereits für den Fall einer Stichwahl angeben, seine Stimme erneut per Briefwahl abgeben zu wollen. Dafür haben sich die meisten Briefwähler:innen entschieden, denen jetzt bis zum 20. November 2023 automatisch, das heißt ohne erneute Antragsstellung, alle Unterlagen für die Stichwahl auf dem Postweg zugesendet werden.

Wer sich unsicher ist, ob er sich für die automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen entschieden hat, kann dies telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122 – 4040 erfragen. Unter dieser Durchwahl erhalten Wahlberechtigte auch weitere Unterstützung, sollte kein Posteingang der Briefwahlunterlagen vorliegen.

Erstantrag zur Briefwahl

Wahlberechtigte, die am ersten Wahlgang nicht teilgenommen oder nicht angegeben haben, im Falle der Stichwahl ihre Stimme erneut per Briefwahl abgeben zu wollen, können am Sonntag, 26. November 2023, in einem der 111 Urnenwahllokale ihre Stimme abgeben oder vorab per Briefwahl wählen. Die Wahlunterlagen können ab sofort persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:

·         Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck

·         Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 24. November 2023, 12 Uhr ausgehändigt.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen bis Mittwoch, 22. November 2023, 15 Uhr unter Angabe der vollständigen persönlichen Angaben per E-Mail an briefwahl@luebeck.de, online unter www.luebeck.de/briefwahl oder per Versand des Wahlbenachrichtigungsschreibens angefordert werden.

Rücksendung der Wahlunterlagen nicht vergessen!

Damit die per Briefwahl abgegebene Stimme zählt, müssen die Unterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag, 26. November 2023, abgegeben werden. Dies kann auf folgenden Wegen sichergestellt werden:

·         Bis Freitag, 24. November 2023, 12 Uhr durch Einwurf in eine der Wahlurnen in den Bürgerservicebüros Innenstadt (Lichthof), St. Gertrud, Kücknitz oder St. Lorenz.

·         Bis Sonntag, 26. November 2023, 18 Uhr durch Einwurf in die Wahlurne im Foyer des Lübecker Rathauses.

Wichtige Hinweise

Im Lübecker Rathaus wird allein der Versand der Briefwahlunterlagen organisiert. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt ausschließlich in den vier Bürgerservicebüros.

Weitere Informationen zur Bürgermeister:innenwahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/wahlen sowie telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 oder per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich.

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