Die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderten Wohnungen (sog. Sozialwohnungen) unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Das bedeutet, dass die Eigentümer:innen die Wohnungen an Haushalte vermieten dürfen, die einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein haben. Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. An wen muss ich mich wenden? Wo erhalte ich den Antrag? Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Fristen muss ich beachten?
Karin Glosch vom Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck wird zu diesem Thema am Montag, 20. November 2023, um 10 Uhr im Senior:innen-Treff Heiligen-Geist-Hospital, Eingang Koberg 11, informieren. Der Eintritt ist frei.
Es handelt sich dabei um eine vom Fachbereich für Wirtschaft und Soziales, Bereich Soziale Sicherung, organisierte Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe „Man lernt nie aus – Informationen für Seniorinnen und Senioren“.
Gegen einen geringen Unkostenbeitrag gibt es ein kleines Frühstück für die Teilnehmer:innen.
+++