Veröffentlicht am 08.11.2023

Bürgermeister:innen-Stichwahl am 26. November 2023

Kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungsschreiben – Briefwahl ab sofort möglich

Der Gemeindewahlausschuss beschloss die Notwendigkeit der Stichwahl zwischen Jan Lindenau (SPD und Freie Wähler) und Melanie Puschaddel-Freitag (CDU) am Sonntag, 26. November 2023.

Der Gemeindewahlausschuss stellte heute, 8. November 2023, das Ergebnis des ersten Wahlganges der Bürgermeister:innenwahl vom 5. November 2023 fest und beschloss die Notwendigkeit der Stichwahl zwischen Jan Lindenau (SPD und Freie Wähler) und Melanie Puschaddel-Freitag (CDU) am Sonntag, 26. November 2023.

Für die Stichwahl wird kein neues Wählerverzeichnis erstellt. Alle zum ersten Wahlgang wahlberechtigten Bürger:innen sind auch zur Stichwahl wahlberechtigt. Es erfolgt auch kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungsschreiben!

„Die Stichwahl ist für alle Wählerinnen und Wähler eine gute Gelegenheit, sich mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen für die Zukunft Lübecks in den nächsten sechs Jahren zu befassen. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie, wem Sie Ihr Vertrauen schenken, damit diese Themen aufgegriffen werden. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, ob durch Briefwahl oder im Wahllokal“, fordert Gemeindewahlleiterin, Senatorin und erste Stellv. Bürgermeisterin, Joanna Hagen die Bürger:innen auf.

Briefwahl ab sofort möglich

Wer zum ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen online, per Wahlscheinantrag aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben oder persönlich im Wahlbüro beantragt hat konnte sich auch für die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl vormerken lassen. In diesen Fällen werden die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl in den kommenden Tagen automatisch zugesandt.

Alle anderen Wahlberechtigten können anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag vorab per Briefwahl wählen. Die Wahlunterlagen können ab sofort persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:

·         Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck

·         Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck

·         Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 24. November 2023, 12 Uhr ausgehändigt.

Alternativ können, sofern keine Zusendung vorgemerkt wurde, die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine E-Mail an briefwahl@luebeck.de schicken. Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ist bis 22. November 2023, 15 Uhr, unter www.luebeck.de/briefwahl freigeschaltet.

Rücksendung der Wahlunterlagen nicht vergessen!

Damit die per Briefwahl abgegebene Stimme zählt, müssen die Unterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag, 26. November 2023, abgegeben werden. Dies kann auf folgenden Wegen sichergestellt werden:

·         Bis Freitag, 24. November 2023, 12 Uhr durch Einwurf in eine der Wahlurnen in den Bürgerservicebüros Innenstadt (Lichthof), St. Gertrud, Kücknitz oder St. Lorenz.

·         Bis Sonntag, 26. November 2023, 18 Uhr durch Einwurf in die Wahlurne im Foyer des Lübecker Rathauses.

Teilnahme an der Urnenwahl

Wer sein Wahlbenachrichtigungsschreiben vernichtet, verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Stichwahl teilnehmen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis) im zuständigen Wahllokal genügt. Die Wahllokale befinden sich in denselben Gebäuden wie beim vorangegangenen Wahlgang am 5. November 2023.

Online kann mit Hilfe des Wahlraumfinders das für die Wohnanschrift zuständige Wahllokal ermittelt werden. Einfach unter www.luebeck.de/wahllokal die Straße und Hausnummer eingeben, das System ermittelt dann die korrekte Adresse des für die Anschrift zuständigen Wahllokals.

Wichtige Hinweise

Im Lübecker Rathaus wird allein der Versand der Briefwahlunterlagen organisiert. Es erfolgt keine direkte Ausgabe der Briefwahlunterlagen, diese sind persönlich nur in den vier Bürgerservicebüros erhältlich.

Am Wahltag, 26. November 2023, öffnet in der Großen Börse des Lübecker Rathauses von 8 bis 18 Uhr die zentrale Auskunftsstelle zu den Wahlen. Mitarbeitende des Bereichs Statistik und Wahlen beantworten alle betreffenden Fragen.

Weitere Informationen zur Bürgermeister:innenwahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/wahlen sowie telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 oder per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich.

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