Jeder von uns kann jederzeit durch Unfall oder Krankheit in eine Lebenssituation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die eigenen Angelegenheiten wie zum Beispiel Behördengänge selbst zu erledigen. Die Anregung einer Betreuung kann in vielen Fällen durch die rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermieden werden. In einer solchen Vollmacht wird einer Person des Vertrauens das Recht erteilt für den Fall der eigenen Erkrankung oder Behinderung die erforderlichen Angelegenheiten zu regeln.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, mittels einer sogenannten „Betreuungsverfügung“, für die Erfüllung der eigenen Wünsche im Falle der Erkrankung oder Behinderung zu sorgen, wenn keine geeignete Person vorhanden ist der eine Vollmacht erteilt werden kann und durch das zuständige Amtsgericht eine Betreuung eingerichtet wird. Mittels einer Patientenverfügung kann die Selbstbestimmung als Patient gestärkt und Behandlungswünsche festgelegt werden.
Der Verein für Betreuung uns Selbstbestimmung in Lübeck e.V. wird zu diesem Thema am Montag, 16. Oktober 2023, um 10 Uhr im Senior:innen-Treff Heiligen-Geist-Hospital, Eingang Koberg 11, über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen als Möglichkeit der Selbstbestimmung informieren.
Es handelt sich dabei um eine vom Fachbereich für Wirtschaft und Soziales, Bereich Soziale Sicherung, organisierte Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe „Man lernt nie aus – Informationen für Seniorinnen und Senioren“. Der Eintritt ist frei. +++