Veröffentlicht am 19.06.2023

Fristverlängerung: Fonds zur Abdeckung sozialer Härten

Anträge zu Hilfen für Anlaufstellen zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise möglich bis 31. März 2024

Der Fonds zur Abdeckung sozialer Härten des Landes Schleswig-Holstein stellt zur Unterstützung der kommunalen Daseinsfürsorge finanzielle Mittel mit dem Ziel bereit, die Folgen der Energiekrise für einkommensschwache Haushalte abzumildern. Gefördert werden bestehende und kurzfristig umzusetzende, neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen.

Lokale Hilfsorganisationen können bei der Hansestadt Lübeck eine Förderung entsprechender Maßnahmen beantragen. Schwerpunktmäßig sollen Organisationen und Anlaufstellen gefördert werden, die mit der Lebensmittelversorgung bedürftiger Menschen befasst sind.  Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft förderfähig (zum Beispiel Tagestreffs, Freizeitaktivitäten für Kinder). Hierüber informierte die Hansestadt Lübeck bereits im März diesen Jahres.

Das Land Schleswig-Holstein hat nun die Regelungen zu dem Fonds dahingehend angepasst, dass die Maßnahmen, die von dieser Richtlinie abgedeckt werden, nicht mehr bis zum 30.  September 2023 abgeschlossen sein müssen, sondern bis zum 31. März 2024 umgesetzt werden können.

Da nach der ersten Antragsphase noch Mittel vorhanden sind, können erneut Anträge, bis maximal zum Ende der Richtlinie am 31. März 2024, direkt im Bereich Soziale Sicherung abgegeben werden. Die Antragsstellung ist nur möglich, solange noch Mittel zur Verfügung stehen.

Für weitergehende und detaillierte Informationen wenden sich Interessierte bitte per E-Mail an Frau Wiesen im Team Verträge und Vereinbarungen des Bereiches Soziale Sicherung unter vuv@luebeck.de. +++