Veröffentlicht am 01.06.2023

Haltverbote vor dem St. Johannis-Jungfrauen-Kloster

Zur Gefahrenabwehr entfallen vier Parkplätze mit eingeschränktem Halteverbot in der Dr. Julius-Leber-Str. 73

Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit der Feuerwehr in der Dr. Julius-Leber-Str. 73 vor dem St. Johannis-Jungfrauen-Kloster, der aus Gründen der Gefahrenabwehr stattfand, entfallen 4 Parkplätze im Bereich des eingeschränkten Haltverbots, die zugleich den Bewohner:innen zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme erfolgt, um den Brandschutz für das St. Johannis-Jungfrauen-Kloster sicherzustellen.

Mit der Einrichtung der absoluten Haltverbote wird die notwendige Aufstellfläche für die Dreh-leiter der Feuerwehr (Länge 12 Meter) geschaffen, um dicht genug an das Gebäude und damit an die Dachgeschosswohnungen zu kommen. Aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten ist es leider nicht möglich, die Drehleiter über am Straßenrand parkende Fahrzeuge auszufahren, so dass die Parkplätze hier entfallen müssen.

Es wird um Verständnis für diese Maßnahme gebeten.

+++