Mit Beginn des Frühjahrs startet erneut die Aktion „Geisterradler“, um Radfahrende auf das Fahren in der richtigen Fahrtrichtung aufmerksam zu machen. Leider gibt es viele falsch fahrende Vorbilder insbesondere für Schülerinnen und Schüler. Damit sich dieses falsche Verhalten nicht verfestigt, wird die aus dem vergangenen Herbst bekannte Aktion „Geisterradler“ in Lübeck nochmals durchgeführt.
Bis zum Ende der Osterferien am 22. April 2023 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Präventionsstelle der Polizeidirektion Lübeck in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst sowie der Radverkehrsbeauftragten der Hansestadt Lübeck an etwa 35 relevanten Stellen im Lübecker Stadtgebiet deutlich sichtbare sogenannte Geisterradler-Symbole auf den Radwegen aufgebracht.
Die Standorte für die Piktogramme wurden von den örtlichen Polizeidienststellen benannt, ergänzt durch Vorschläge der Mitglieder des Arbeitskreises „Runder Tisch Radverkehr“, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Parteien und Verbände besteht.
Als „Geisterradeln“ wird das Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung beschrieben. Vielen Radfahrenden ist jedoch nicht bekannt, dass ein Radweg in Fahrtrichtung rechts benutzt werden muss, solange entsprechende Verkehrszeichen (weißes Fahrrad auf blauem Grund) keine anderweitige Regelung vorgeben.
Die als Piktogramme auf die ausgewählten Radwege aufgesprühten, neongelben und damit deutlich sichtbaren Zeichen sollen, neben einem sichtbaren, radfahrenden Geist, auch durch den vorhandenen Schriftzug „Geisterradler - Bitte wenden!“ darauf aufmerksam machen, in falscher Richtung unterwegs zu sein.
Radfahrende, die nicht in vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren, verursachen riskante Fahrmanöver und gefährden damit nicht nur sich, sondern auch Entgegenkommende. Das Unfallrisiko mit etwaigen schweren Verletzungen steigt unnötigerweise.
Die milderen Temperaturen, das Umweltbewusstsein sowie steigende Kraftstoffpreise lassen die Zweiradmobilität kontinuierlich steigen. Pedelecs und Lastenräder kommen zu der bereits bestehenden Verkehrsverdichtung auf den meist schmalen Radwegen noch hinzu. Zum gefahrlosen Überholen eines Radfahrenden sind manche Wege schon jetzt zu schmal; umso gefährlicher wird dieser Vorgang dann im Begegnungsverkehr.
Aber auch an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstücksausfahrten rechnen Autofahrende oft nicht mit „Geisterradlern“ und können daher ggf. nicht mehr rechtzeitig reagieren und bremsen.
Die Piktogramme werden unter Verwendung nicht-permanenter Markierungsfarbe aufgesprüht. Diese verblasst nach einiger Zeit. Der Effekt ist gewollt, denn es geht in erster Linie darum, durch das neu aufgesprühte Warnzeichen mehr Aufmerksamkeit der Radfahrenden zu erlangen. Sobald der Gewöhnungseffekt eintritt, verblasst das Symbol wieder. Die Vorlage für das Motiv wurde von der Stadt Paderborn zur Verfügung gestellt, die die Aktion bereits durchgeführt hat. Durch die Lübecker Verkehrswacht erfolgte wiederum die Kostenübernahme für die Sprühfarbe.
Jeder einzelne „Geisterradler“ bzw. Falschfahrende lässt eine Steigerung des Unfallrisikos zu und fungiert zugleich als schlechtes Vorbild, an dem sich wieder andere Radfahrende, insbesondere Kinder, orientieren.
„Kinder lernen durch Vorbilder. Seien Sie ein gutes Vorbild und helfen Sie uns in unseren ständigen Bemühungen, die Kinder bestmöglich für den Straßenverkehr auszubilden! Jeder Geisterradler torpediert unsere Arbeit, die Arbeit an den Schulen und die Bemühungen aller Eltern, ihre eigenen Kinder zum verkehrssicheren Verhalten zu erziehen. Die Nutzung des Radweges in richtiger Richtung tut nicht weh und ist nicht schwer, es kommt einfach darauf an, es zu tun!“ So die Leiterin der Präventionsstelle der Polizeidirektion Lübeck, Silke Ziemann.
Unser Fazit:
Geisterradler fahren gefährlich!
Unser Appell:
Gefährden Sie nicht sich selbst und andere! Benutzen sie den richtigen Radweg! Seien Sie ein gutes Vorbild für andere!
Die Polizei und der Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck begleiten die Aktion durch schwerpunktmäßige Verkehrskontrollen und präventive Gespräche. Ein Verstoß kann mit bis zu 35 Euro geahndet werden. +++