Veröffentlicht am 11.04.2023

Aktivitäten im Alter: „Wer klug ist sorgt vor!“

Informationsveranstaltung im Senior:innen-Treff Heiligen-Geist-Hospital am 17. April 2023

Jeder von uns kann jederzeit durch Unfall oder Krankheit in eine Lebenssituation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die eigenen Angelegenheiten wie zum Beispiel Behördengänge selbst zu erledigen. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme sind Ehegatten nur in sehr engen Rahmen in gesundheitlichen Angelegenheiten berechtigt sich gegenseitig zu vertreten. (Volljährige) Kinder oder Eltern sind nicht automatisch berechtigt füreinander zu handeln. Diese müssen dann unter Umständen am Amtsgericht eine Betreuung für den erkrankten Familienangehörigen anregen, um dann als rechtlicher Betreuer die erforderlichen Dinge klären zu können.

Die Anregung einer Betreuung kann in vielen Fällen durch die rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermieden werden. In einer solchen Vollmacht wird einer Person des Vertrauens das Recht erteilt für den Fall der eigenen Erkrankung oder Behinderung die erforderlichen Angelegenheiten zu regeln.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, mittels einer sogenannten „Betreuungsverfügung“, für die Erfüllung der eigenen Wünsche im Falle der Erkrankung oder Behinderung zu sorgen, wenn keine geeignete Person vorhanden ist der eine Vollmacht erteilt werden kann und durch das zuständige Amtsgericht eine Betreuung eingerichtet wird. Mittels einer Patientenverfügung kann die Selbstbestimmung als Patient gestärkt und Behandlungswünsche festgelegt werden.

Im Rahmen eines Vortrags am Montag, 17. April 2023, um 10 Uhr im Senior:innen-Treff Heiligen-Geist-Hospital, Eingang Koberg 11, informiert der Verein für Betreuung uns Selbstbestimmung in Lübeck e.V. über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen als Möglichkeit der Selbstbestimmung. Der Eintritt ist frei.

Der Vortrag findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Man lernt nie aus – Informationen für Seniorinnen und Senioren“ des Bereichs Soziale Sicherung statt.

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