Im Jahr 2020 stimmte die Lübecker Bürgerschaft der Errichtung eines Neubaus der Feuerwache 2 mit kooperativer Leitstelle für Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei zu. Für diese gemeinsame Leitstelle wurde im Juli 2020 auch ein Kooperationsvertrag mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen. Die Hansestadt Lübeck und das Land Schleswig-Holstein legten damit das Fundament für die zukünftige Zusammenarbeit. Nun befassen sich die politischen Gremien Lübecks mit den weiteren Planungen.
Seit dem ersten Bürgerschaftsbeschluss wurden die Planungen konkretisiert und um eine aktuelle Bedarfsanalyse ergänzt. Die Raumplanungen mussten erweitert werden, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. So wurden beispielsweise die geplanten Flächen für die Koordination von Krisenlagen auf den Erfahrungen der Corona-Situation und des Ahrtal-Einsatzes erweitert.
Herzstück des neuen Gebäudes ist die gemeinsame Leitstelle. Hier werden alle Notrufe der 112 und der 110 angenommen, Fahrzeuge werden von hier entsandt und alle Einsätze werden zentral begleitet. Direkt angrenzende Räume des Dispositionsbereiches sorgen für kurze Wege und gewährleisten die schnelle und unkomplizierte Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Polizei.
Diese alltägliche Zusammenarbeit muss auch bei Großschadenslagen und Krisen funktionieren. Aus diesem Grund sind unmittelbar neben der Leitstelle auch die Stabsräume der Polizei, der Feuerwehr und der Verwaltungsspitze sowie die Abteilungen der Feuerwehr angesiedelt. Durch diese räumliche Nähe können schnelle und zielgerichtete Abstimmungen erfolgen und Entscheidungen getroffen werden.
Der Neubau der Feuerwache 2 ermöglicht aber nicht nur eine gemeinsame Leistelle der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei. Mit dem Neubau soll auch die Zukunftsfähigkeit des Rettungsdienstes in Zeiten von stark steigenden Einsatzzahlen gesichert werden. So sollen weitere Stellplätze für Einsatzfahrzeuge und ein zentraler Servicebereich für den Rettungsdienst entstehen.
„Die Sicherheit der Lübecker Bürger:innen liegt uns am Herzen und stellt eine wichtige Aufgabe dar. Mit dieser wegweisenden Art der Zusammenarbeit befinden wir uns auf dem Weg, eine zukunftsorientierte und moderne Ausrichtung für unsere Sicherheitsaufgaben zu schaffen und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit der Einrichtungen – vor allem des Rettungsdienstes – zu sichern, die vor immer größere Herausforderungen gestellt werden“, erklärt Innensenator Ludger Hinsen.
„Für die Sicherheit der Einwohner sind funktionierende Strukturen bei Feuerwehr und Rettungsdienst unerlässlich. Durch die Kooperation mit der Polizei bringen wir die Organisationen mit Sicherheitsaufgaben noch näher zusammen, um schnelle und zielgerichtete Hilfe zu leisten. Davon werden die Bürger:innen profitieren“, fügt Thomas Köstler, Bereichsleiter der Feuerwehr Lübeck, hinzu.
Das Investitionsvolumen beläuft sich nach derzeitigen Berechnungen auf ca. 100 Mio. Euro. Davon werden circa 60 Prozent der Kosten langfristig über den Rettungsdienst und die Vermietung an die Polizei refinanziert. Die Hansestadt Lübeck muss jedoch das Investitionsvolumen vorfinanzieren, was die Kreditaufnahme deutlich erhöhen wird. Deshalb sind weitere Gespräche auch mit dem Land Schleswig-Holstein über die weitere Projektdurchführung und Finanzierung zu führen.
Mit dem Beschluss zur Errichtung der neuen Feuerwache 2 wird zusätzlich die Zusammenführung der Ausbildungseinrichtungen von Brandschutz und Rettungsdienst möglich. Beide Ausbildungseinrichtungen sind gegenwärtig an unterschiedlichen Mietobjekten im Stadtgebiet verteilt. Der mögliche Standort für diese zentrale Schule der Hilfeleistung kann die Feuerwache 1 in der Bornhövedstraße werden. Hier wären mit dem Neubau der Feuerwache 2 Räume und Übungsmöglichkeiten bereits vorhanden, die durch einen Neubau der Notfallsanitäterschule ergänzt werden können. Durch die gemeinsame Schule kann bereits während der Ausbildung die wichtige Zusammenarbeit von Feuerwehr und Rettungsdienst trainiert und professionalisiert werden. Ein wichtiger Meilenstein für das sichere Handeln an der Einsatzstelle.
Mit der baulichen Neuausrichtung der Feuerwehr wurde auch der Gesamtbedarf an Feuerwehr in Lübeck untersucht und ein unabhängiger Gutachter beauftragt. Als Ergebnis liegt nun die Fortführung des Feuerwehrbedarfsplanes aus dem Jahr 2001 vor, der den Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird. Es sollen organisatorische und personelle Maßnahmen durchgeführt werden. So ist als Resultat des Gutachtens geplant in den nächsten drei Jahren 32 Stellen für den Brandschutz und die Leitstelle zu schaffen.
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