Das brachliegende ehemalige Betriebsgelände der Carl-Kühne KG am Palinger Weg in Schlutup soll entwickelt werden. Entsprechend hat die Stadtplanung der Hansestadt Lübeck einen Bebauungsplan aufgestellt. Nachdem die Betriebsanlagen 2017 durch den damaligen Grundstückseigentümer beseitig worden sind, soll auf den vormals gewerblich genutzten Flächen ein Wohngebiet entstehen. Geplant sind rund 85 Wohneinheiten, die sich auf vier Geschosswohnungsbauten und 26 Reihenhäuser verteilten. 30 Prozent der Wohneinheiten sollen im geförderten/sozialen Wohnungsbau errichtet werden.
„Ich freue mich, wenn es jetzt gelingt, die Brachfläche in ein neues, attraktives Wohnquartier zu verwandeln. Diese Entwicklung ist ein positives Signal für Schlutup“, so Bausenatorin Joanna Hagen.
Die Reihenhäuser sind in sieben Zeilen terrassenartig senkrecht zum Palinger Weg angeordnet. Vorgesehen sind dreigeschossige Reihenhäuser, bei denen das oberste Geschoss jeweils über eine nach Süden ausgerichtete Dachterrasse verfügt. Am Lauer Weg sowie an der Straße Tannenschlag sind drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser geplant, wobei das oberste Geschoss jeweils als Staffelgeschoss, das heißt gegenüber den darunter liegenden Geschossen zurückversetzt, ausgebildet werden soll. Der ruhende Verkehr soll in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Der westlich des Palinger Weges gelegene ehemalige Betriebsparkplatz, der innerhalb eines seit 1993 rechtwirksam ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet liegt, soll nicht als Baugebiet entwickelt werden und ist dementsprechend nicht Gegenstand der Bebauungsplanung. Das gesamte Gebiet soll fußläufig für die Öffentlichkeit durchquerbar sein.
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wird in seiner Sitzung am Montag, 6. März 2023, über die Aufstellung des Bebauungsplanes 26.09.00 – Palinger Weg / Lauer Weg – beraten. Anschließend wird der Bereich Stadtplanung und Bauordnung die nächsten Verfahrensschritte im Rahmen des Bebauungsplanverfahren durchführen. Nächster Schritt wäre die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der von der Planung betroffenen Behörden. Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird rechtzeitig bekannt gegeben. +++