Im Kreis Ostholstein, Bohnrader Weg, ist am 1. November 2022 der Ausbruch der Geflügelpest bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Da der Ausbruchsbetrieb nahe der Lübecker Stadtgrenze liegt, müssen auch in der Hansestadt Lübeck eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet werden.
Geflügel ist deshalb ab sofort im gesamten Lübecker Stadtgebiet bis auf folgende örtliche Ausnahmen aufzustallen: Alt-Kücknitz/Dummersdorf/Roter Hahn, Pöppendorf, Ivendorf, Teutendorf, Alt-Travemünde/Rönnau, Brodten, Priwall, Krummesse, Beidendorf, Blankensee sowie der südöstlich des Müggenbuschwegs gelegene Teil des Stadtbezirks Strecknitz).
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende und – abhängig von der Art des Geflügels – mit schwerwiegenden Krankheitssymptomen und Verenden einhergehende Tierseuche, die durch bestimmte und besonders aggressive Influenzaviren hervorgerufen wird. Das Geflügelpestvirus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft, über Personen, kontaminierte Gegenstände, Gerätschaften, Transportbehälter oder Verpackungsmaterialien verbreitet. Ebenfalls können Eier von infizierten Tieren virushaltig sein.
Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehört unter anderem, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren.
Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel