Veröffentlicht am 28.10.2022

Corona: Quarantäne-Regel gilt weiterhin

Infizierte Personen müssen sich fünf Tage absondern

Die Hansestadt Lübeck verlängert auf Grundlage des Erlasses des Landes Schleswig-Holstein vom 26. September 2022 die Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2). Die Allgemeinverfügung gilt vom 1. bis einschließlich 30. November 2022. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Anordnungzur Absonderung (Isolation)) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus(SARS-CoV-2)

 

Ausführliche und tagesaktuelle Informationen zur Quarantäne sind online abrufbar unter www.luebeck.de/quarantaene.

 

Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 - 2676 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus. +++