Ab dem 1. November 2022 wird die Vorderreihe im Laufe des Tagesverlaufs für den Individualverkehr, inklusive Parkmöglichkeiten, wieder geöffnet.
Die Einbahnstraßenrichtung von der Priwallfähre in Richtung Außenallee, die bereits während der saisonalen Fußgängerzone bestand, ändert sich nicht. Zudem ist auch der Radverkehr in Gegenrichtung weiterhin zugelassen - im Gegensatz zur saisonalen Fußgängerzone allerdings ganztags.
Um den Durchfahrtsverkehr in Richtung Torstraße/Gneversdorfer Weg zu unterbinden, bleibt die St.-Lorenz-Straße eine sogenannte unechte Einbahnstraße. Eine Einfahrt in die Vorderreihe über die St.-Lorenz-Straße ist jedoch möglich.
Die sogenannte Winterbeschilderung der Vorderreihe bleibt bis zum 5. April 2023 bestehen, da die saisonale Fußgängerzone ab dem 6. April 2023 (Gründonnerstag) wieder in Kraft tritt. +++