Immer häufiger wenden sich Bürger:innen aktuell an den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck mit der Bitte um Informationen zu ihrer Grundsteuererklärung. Daher weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Bürger:innen sich mit diesen Fragen an das zuständige Finanzamt wenden müssen.
Der Bereich Liegenschaften ist hierfür nicht zuständig und kann daher leider auch keine geeigneten Auskünfte geben.
Hinweis: Angaben zu Flurstück, Flur, Gemarkung, Größe etc. sind jedoch auch in dem jeweiligen Grundstückskaufvertrag für das Grundstück oder im Kaufvertrag (bei Eigentumswohnungen) zu finden. +++