Am kommenden Sonntag, 8. Mai 2022, wird der 20. Schleswig-Holsteinische Landtag gewählt. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in der Hansestadt Lübeck bereits entsprechend zugestellt. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden – entweder per Brief- oder per Urnenwahl.
Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwähler:innen kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen sowie direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:
· Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck
· Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck
· Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck
· Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck
Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 6. Mai 2022, 12 Uhr, ausgehändigt.
Rund 30.000 Lübecker:innen haben bisher Briefwahlunterlagen beantragt. Aufgrund der starken Nachfrage kann es zu Wartezeiten in den Bürgerservicebüros kommen. Dies betrifft vor allem das Bürgerservicebüro in der Innenstadt (Lichthof) während der Mittagszeit. Es wird daher empfohlen auf eines der anderen Bürgerservicebüros in St. Getrud, Kücknitz oder St. Lorenz auszuweichen.
Briefwahl kann nur schriftlich oder persönlich beantragt werden
Alternativ können die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragt werden:
· Schriftlich per Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens
· Per E-Mail an briefwahl@luebeck.de unter Angabe der vollständigen persönlichen Angaben
· Online unter www.luebeck.de/briefwahl (bis 4. Mai 2022 möglich)
Aufgrund der Erfahrungswerte im Postlaufversand wird darauf hingewiesen, dass mit längeren Zustellzeiten als üblich zu rechnen ist. Um eine fristgerechte postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten, wird deshalb empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch, 4. Mai 2022, an den Bereich Wahlen der Hansestadt Lübeck zu senden, sowohl postalisch als auch per E-Mail. Vor diesem Hintergrund ist auch der Online-Antrag nur bis zum 4. Mai 2022 verfügbar.
Wer einen Briefwahlantrag gestellt und die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten hat, kann am Wahlsonntag nicht mehr an der Urnenwahl teilnehmen. Im geführten Wählerverzeichnis ist die erfolgte Briefwahlbeantragung vermerkt, so dass eine mögliche doppelte Stimmabgabe verhindert wird.
Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt und deshalb nicht im Wahllokal wählen kann, kann per Vollmacht an diesem Tag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen lassen. Die bevollmächtigte Person meldet sich hierfür in der zentralen Auskunftsstelle für allgemeine Rückfragen im Lübecker Rathaus, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet ist.
Grundsätzlich müssen alle Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag, 8. Mai 2022, bis spätestens 18 Uhr im Rathaus zurück sein, damit die Stimmabgabe berücksichtigt werden kann.
Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt in 25 Briefwahllokalen.
Weitere Informationen zur Landtagswahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/landtagswahl oder telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 sowie per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich. +++