Insgesamt 52 mobile Lüftungsgeräte hat die Hansestadt Lübeck für Schulen und Kitas zur Unterstützung der Luftreinhaltung in geschlossenen Räumen erhalten. Alle Geräte sind seit über zwei Monaten im Einsatz, 48 an 5 Schulstandorten, 4 in städtischen Kitas.
Von rund 2200 Klassenräumen sowie zusätzliche Aufenthaltsräume wie Fachräume, Bibliotheken, Mensen an insgesamt 65 Schulstandorten können nur eine sehr geringe Anzahl von Räumen der Kategorie 2 zugeordnet werden. Für diese Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit wurden jetzt Luftfilter als ergänzende Maßnahme angeschafft.
Die Geräte der Marke PHS Aircleaner M, X und XXL sind seit Dezember 2021 im Einsatz (Betriebslärm Filterklassen H 13 und H 14, Geräuschwert < 35 Dezibel). Die Geräte sind von morgens bis Unterrichtsschluss in Betrieb.
„Ein gutes Raumklima, das Konzentration, Leistung und Gesundheit fördert, wird vor allem von der Luftqualität bestimmt. Mit den mobilen Luftreinigern sorgt die Hansestadt Lübeck für Unterstützung der Luftreinhaltung, wenn Stoßlüften nicht ausreicht“, erklärt Dr. Hans-Joachim Friedemann.
„Der Einsatz dieser mobilen Luftfilteranlagen vermittelt den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften das Gefühl, dass ihre Ängste und Unsicherheiten im Umgang mit dem Virus ernst genommen werden. Die Schulgemeinschaft fühlt sich durch die Installation der Geräte durch den Schulträger bei ihrem täglichen Wirken an der Schule unterstützt und wertgeschätzt“, so Kai Kuchenbecker, Schulleiter Geschwister-Prenski-Schule.
Hintergrund:
Gemäß Förderprogramm „Mobile Luftreiniger“ des Landes Schleswig-Holstein hat die Hansestadt Lübeck über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) 52 Geräte bestellt und erhalten. Der Bedarf wurde anhand einer Bestandsaufnahme des Gebäudemanagements Lübeck (GMHL) ermittelt. Hierzu wurden die Aufenthaltsräume in Schulen und Kita´s entsprechend der Klassifizierung des Umweltbundesamtes (Kategorie 1, 2 und 3) ermittelt und anschließend bei der GMSH als Bedarfsmeldung beantragt.
Kategorie 1: Sind Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit, d.h. mit raumlufttechnischer Anlage und/oder weit zu öffnenden Fenstern. Diese Voraussetzungen sind an gut 95 Prozent der Lübecker Schulen gegeben.
Kategorie 2: Das sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit. In diesen Räumen wurde im Einzelfall geprüft, ob die Luftqualität durch den Einsatz mobiler Luftreiniger einfach und rasch zur Verbesserung der Raumluft beiträgt. Überall wo diese Prüfung positiv verlief, wurden Luftfilter als ergänzende Maßnahme zum Querlüften angeschafft. +++