Das Gesundheitsamt setzt Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz ab sofort aus. Auf Grund der derzeitigen Pandemielage und der sich exponentiell ausbreitenden Omikron-Variante finden bis auf Weiteres keine Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt statt. Alle bereits vergebenen Termine entfallen. +++
Veröffentlicht am 07.01.2022