Nach Aussagen des Fährverbandes ist die 3G-Regel im ÖPNV nicht auf offene Fähren anzuwenden. Insofern unterliegt die Überfahrt über die Trave mit den Fähren des Stadtverkehrs Lübeck keiner 3G-Regelung und auch keiner Maskenpflicht.
Bis neuere Erkenntnisse vorliegen wird auf den Fähren des Stadtverkehr Lübecks keine Kontrolle in Bezug auf die 3G-Regelungen stattfinden. +++
Quelle: Stadtverkehr Lübeck GmbH