Ab Montag, 15. November 2021, gilt für den Besuch im Europäischen Hansemuseum die 2G-Regel. Besucher:innen der Ausstellungen sowie Teilnehmende an Führungen oder Veranstaltungen müssen demnach bei ihrem Besuch einen Nachweis, dass sie geimpft oder genesen sind, in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt weiterhin die 3G-Regel, das heißt der Einlass kann auch nach Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, erfolgen. Schüler:innen, die mit einer schulischen Bescheinigung nachweisen können, dass sie regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Antigen-Test. Generell ausgenommen sind Kinder bis zum 7. Lebensjahr. Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen darüber hinaus ein Attest sowie einen negativen Antigen-Schnelltest. Eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht in den Räumlichkeiten des EHM weiterhin. Das Europäische Hansemuseum entschied gemeinsam mit anderen nicht-städtischen Institutionen (Overbeck-Gesellschaft, Willy-Brandt Haus Lübeck und Kolk17) sich den städtischen Kultureinrichtungen in Lübeck anzuschließen, die die neue Regel ebenfalls am 15. November 2021 einführen. +++
Quelle: Europäisches Hansemuseum