Veröffentlicht am 20.08.2021

Geänderte Auflagen für den Museumsbesuch ab Montag, 23. August

Beim Besuch der Häuser des Museumsverbunds treten die „Drei G’s“ wieder in Kraft

Um den Besucher:innen der LÜBECKER MUSEEN auch weiterhin einen sicheren Zugang zu den kulturellen Schätzen der Hansestadt zu ermöglichen, gelten ab Montag, 23. August, gemäß der Landesverordnung vom 17. August 2021 geänderte Auflagen für den Besuch der Häuser des Museumsverbunds. Sowohl für einen individuellen Museumsbesuch als auch für die Teilnahme an Führungen oder Veranstaltungen treten wieder die „Drei G’s“ in Kraft: Alle Personen ab dem Alter von sieben Jahren müssen entweder einen Nachweis

· über einen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)

· über eine vollständige Impfung mittels gelbem Impfbuch oder digitalem Nachweis, wobei nach Erhalt der letzten erforderlichen Impfdosis 14 Tage vergangen sein müssen

· oder über einen Genesenennachweis, der maximal sechs Monate alt ist, erbringen.

Schüler:innen zwischen sieben und siebzehn Jahren, die mit ihren Familien oder im Rahmen eines Schulausflugs das Haus besuchen möchten, können anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Diese Bescheinigung berechtigt zu einem Besuch. Kinder unter sieben Jahren benötigen keinerlei Nachweis.

Bestehen bleiben die Hygieneregeln wie das Abstandsgebot und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Erhebung der Kontaktdaten per Luca-App oder Kontaktdatenformular.  Bei Führungen und Veranstaltungen in Innenräumen gelten die oben genannten Regelungen ebenfalls. Bei Spaziergängen im öffentlichen Außenbereich besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Der Mindestabstand innerhalb der Gruppe und zu anderen Passanten ist einzuhalten.

Weitere Informationen unter www.die-luebecker-museen.de +++

Quelle: Die LÜBECKER MUSEEN