Der Gasometer auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke Lübeck GmbH (SWHL) wurde nach der Abkoppelung vom Netzbetrieb im Jahre 2015 auf Grund seines herausragenden Wertes für die Technikgeschichte der Industrialisierung unter Denkmalschutz gestellt. Dennoch wird er nun zurückgebaut und wird anschließend aus der Liste der Denkmale der Hansestadt Lübeck entlassen. Eine entsprechende Genehmigung hat die Untere Denkmalbehörde der Hansestadt Lübeck nach intensiver Prüfung erteilt.
Ausschlaggebend sind dabei die zwei wesentlichen Argumente der nicht Nutzbarkeit und die zu hohen Kosten einer Sanierung. Durch den Umstand, dass der Gasometer auf dem Betriebsgelände der SWHL liegt, welches weiterhin für die Gasversorgung der Hansestadt dient, befindet sich der Gasometer zugleich im besonderen Gefahrenbereich eines Gasübergabepunktes mit hohen Sicherheitsanforderungen. Diese wesentliche, rechtsverbindliche Anforderung negiert jegliche angedachte Nutzung, selbst wenn diese dazu geeignet gewesen wäre, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sanierungsauffand und ständigen Einnahmen herzustellen. Damit würde der zu erbringende Aufwand für eine Sanierung nur dem Selbstzweck der Erhaltung dienen, der in keinem Fall von der ohnehin schon belasteten jährlichen Kosten-Nutzen-Verhältnismäßigkeit des Standortes abgedeckt wird. Durch den von der SWHL erbrachten Nachweis dieser, die Finanzierung betreffenden Schieflage und trotz einer für die Stadtwerke gültigen besonderen Verpflichtung des Erhalts konnte dieses Kulturdenkmal nicht gerettet werden.
Der Klönne-Scheibengasbehälter auf dem Gelände der Stadtwerke in der Geniner Straße 80 stellt eines der jüngsten industriegeschichtlichen Elemente der ehemaligen Gasanstalt II in Lübeck dar. Er bildet den dominanten Endpunkt zur technikgeschichtlichen Entwicklung der lübischen Produktion und Verarbeitung von Gas. Mit den weiteren historischen Objekten auf dem Gelände bildet er einen technischen Sachzusammenhang und gehört nicht ohne Grund zu einer unmittelbar auf den Bau des Elbe-Lübeck-Kanals folgenden industriellen Entwicklung. Für die Prüfung des Erhalts und einer Nutzung wurde seitens der Eigentümerin ein technisches Gutachten über den Zustand erstellt, die Kosten zur dauerhaften Ertüchtigung ermittelt, mögliche Nutzungen geprüft und deren Kosten aufgestellt. In der Regel bemisst sich die Grenze der Zumutbarkeit für den Erhalt eines Denkmals am Gebrauchswert, der ins Verhältnis mit den durch das Denkmal verursachten jährlich anfallenden Kosten gesetzt wird. Bei den Bemühungen der SWHL den Gasometer, nach Entnahme aus dem aktiven Netzbetrieb, eine neue Nutzung zu ermöglichen und das Objekt einer Grundsanierung zu unterziehen, ergaben sich unabweisbare Zwangspunkte, die den Erhalt des Denkmals unmöglich machen. +++