Aufgrund der gelockerten Kontaktbeschränkungen öffnen in den Bürgerservicebüros Innenstadt, Königstraße 49-57 (Lichthof), St. Gertrud, Meesenring 7, und Kücknitz, Kirchplatz 7 b, ab Montag, 2. August 2021 wieder die Ticketschalter. Folgende Dienstleistungen können dann ohne vorherige Terminvereinbarung wahrgenommen werden:
· Führungszeugnis
· Lebensbescheinigung
· LübeckCard
· Meldebescheinigung
· Melderegisterauskunft
· SteuerID
· Untersuchungsberechtigungsschein
In den Bürgerservicebüros im Hochschulstadtteil, in Travemünde und in Moisling können aufgrund der räumlichen Situation Dienstleistungen weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten werden.
Zusätzlich erweitert das Bürgerservicebüro im Hochschulstadtteil, Carl-Gauß-Straße 9, 23562 Lübeck, ab 2. August 2021 seine Öffnungszeiten und ist wie folgt erreichbar:
· montags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
· freitags von 8 bis 12 Uhr
Angeboten werden alle Dienstleistungen der Melde-, Pass- und KFZ-Angelegenheiten. Eine vorherige Terminbuchung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122-3311 oder online unter www.luebeck.de/termine. Terminbuchungen für die neue Öffnungszeit am Montagvormittag sind ab 26. Juli 2021 (voraussichtlich gegen Mittag) möglich.
Die Öffnungszeiten des Händlerschalters für KFZ-Angelegenheiten bleiben unverändert. Dieser Service steht nur für Händler, Zulassungsdienste oder Privatpersonen beziehungsweise Gewerbetreibende mit mindestens zwei Vorgängen (KFZ) zur Verfügung.
Die Höchstabgabe pro Tag beträgt 25 Zulassungsvorgänge (zuzüglich Außerbetriebsetzungen). Jedem Vorgang ist ein lesbarer, vollständig ausgefüllter Antrag beizufügen. Vorgänge, die mit unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Unterlagen eingereicht werden, werden unbearbeitet zurückgegeben.+++