Das Standesamt Lübeck erweitert aufgrund der neuen Rahmenbedingungen den Teilnehmerkreis: Ab sofort dürfen insgesamt acht Personen, das Brautpaar sowie sechs Gäste, an der Eheschließung teilnehmen. Voraussetzung für alle Gäste ist die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden und schriftlich bestätigt durch eine Teststation ist, oder eines Genesenen- beziehungsweise Impfnachweises, jeweils in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
Nach wie vor ist bei der Eheschließung mit Ausnahme des Brautpaares zwischen den Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu halten. Beim Betreten des Standesamtes ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.
Leider muss der Garten und damit das beliebte Fotomotiv der sogenannten „Hochzeitstreppe“ weiterhin geschlossen bleiben. Aufgrund der großflächigen Durchlüftung des Trausaals, besteht derzeit kein Sicht- und Schallschutz zum Garten, so dass eine parallele Nutzung nicht möglich ist.
Für den Außenbereich (Vorplatz/Eingangsbereich) gelten die jeweiligen Regeln der Landesverordnung, wonach Ansammlungen oder Zusammenkünfte von maximal zehn Personen erlaubt sind. +++