Vor 50 Jahren, am 6. Juni 1971, bekannten 374 bekannte und weniger bekannte Frauen in der Zeitschrift Stern: „Wir haben abgetrieben!“ Sie machten damit öffentlich, ihre Schwangerschaft abgebrochen und damit gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Die Aktion richtete sich gegen §218 des Strafgesetzbuches und gilt bis heute als Meilenstein der neuen Frauenbewegung in Deutschland.
„Es erforderte damals enormen Mut, öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch zu sprechen“, so Elke Sasse, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck. „Aber auch heute ist dies noch für viele ein Tabuthema, über das nur mit wenigen Freundinnen oder auch gar nicht gesprochen wird.“
Unter den Teilnehmerinnen der Aktion damals befanden sich Prominente wie z.B. die Schauspielerin Senta Berger und Romy Schneider oder die Journalistin Carola Stern. Mit Hilfe der Frauenbewegung konnte in den 70er Jahren zwar die sogenannte „Beratungsregelung“ durchgesetzt werden, d.h. dass der Abbruch unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Bis heute steht jedoch im Strafgesetzbuch, dass Frauen eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe droht, wen sie eine Schwangerschaft abbrechen.
„Diese strafgesetzliche Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und wird den aktuellen Bedürfnissen und Erfordernissen in der Gesellschaft nicht gerecht“, so Sasse. „Es geht darum, dass das Recht der Frau auf eine selbstbestimmte Entscheidung zur Fortführung oder zum Abbruch einer Schwangerschaft anerkennt wird - ohne das Strafrecht zu bemühen.“+++
Quelle: Frauenbüro