Veröffentlicht am 14.05.2021

Lübeck erstellt Mietspiegel 2021

Zur Datenerhebung werden insgesamt 12.000 Haushalte angeschrieben

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hatte beschlossen, den qualifizierten Mietspiegel 2020 zu erstellen. Da die Erstellung sich pandemiebedingt verzögert hat, ist die Veröffentlichung jetzt für Herbst 2021 geplant. Die Hansestadt Lübeck hat dazu das Institut F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg, das als unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Mietspiegeln für andere Städte und auch die Lübecker Mietspiegel 2016 und 2018 erstellt hatte, mit der Mietspiegelerstellung 2021 beauftragt.

Für die Erstellung des neuen Mietspiegels werden Daten bei Mieter:innenhaushalten und Vermieter:innen erhoben. Aufgrund einer gezogenen Zufallsstichprobe aus den Datenbeständen des Bereiches Meldeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck werden im Mai zuerst rund 12.000 Lübecker Haushalte angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Der Fragebogen, der auch digital im Internet ausgefüllt werden kann, dient der Überprüfung, ob die Wohnung des angeschriebenen Haushalts für die Mietspiegelerstellung verwendet werden kann. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.

Daran schließen sich für rund 500 Haushalte in Lübeck, die sich dazu bereit erklärt haben, telefonische Interviews an, die voraussichtlich von Mai bis Juni durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie verzichtet die Hansestadt Lübeck auf persönliche Interviews und lässt die Mieter:innenbefragung telefonisch durchführen.

Zeitgleich werden verschiedene Vermieter:innen von Wohnungen in Lübeck zu weiteren etwa 2.000 abgeschlossenen Mietverträgen befragt. Bei beiden Befragungen werden genaue Daten zu den betroffenen Wohnungen, wie zum Beispiel die Wohnungsgröße, die Kaltmiete und bestimmte Eigenschaften der jeweiligen Wohnung erhoben.

Die Befragung der ausgewählten Haushalte erfolgt durch erfahrene Interviewer:innen, die bereits an mehreren Mietspiegelerhebungen teilgenommen haben. Ihre Namen werden auf dem Filter-Fragebogen genannt und sind dem Fachbereich Wirtschaft und Soziales sowie dem Mieter- und dem Haus- und Grundbesitzerverein bekannt. Für Rückfragen stehen Mitarbeitende der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. So werden die Einzelergebnisse streng vertraulich behandelt und nach Abschluss der Prüfarbeiten anonymisiert, wodurch keine Rückschlüsse auf Personen oder Adressen mehr gezogen werden können.

Hintergrund:

Der Lübecker Mietspiegel ist seit Jahren ein rechtssicheres Instrument und gibt den Lübecker Bürger:innen einen wissenschaftlich abgesicherten Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in der Stadt. In der Praxis hat sich der Lübecker Mietspiegel seit Jahren bewährt und für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt der Stadt gesorgt. Teilnehmende Personen tragen entscheidend zum Erfolg des neuen Mietspiegels und der damit verbundenen Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt bei.

Wie auch in den Vorjahren wird die Erstellung des Mietspiegels durch den Arbeitskreis Mietspiegel begleitet. Darin wirken unter anderem Vertretungen aller Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft, des Mietervereins Lübeck e.V., des Haus- und Grundbesitzervereins Lübeck e.V., der Interessenvertretungen der Lübecker Wohnungsunternehmen, der Bezirksarbeitsgemeinschaft Süd-Ost im Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. und der Hansestadt Lübeck mit.

Alle Teilnehmende werden herzlich gebeten, die Fragebögen auszufüllen und die Interviews durch ihre Teilnahmebereitschaft zu unterstützen. Nur durch eine hohe Beteiligung und Mithilfe wird eine repräsentative Abbildung des Lübecker Mietgefüges erst möglich. +++