Veröffentlicht am 10.05.2021

Kontakterfassung beim Einkauf ist wieder Pflicht

Lübeck überschreitet Inzidenzwert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen – Verschärfte Maßnahmen ab 11. Mai 2021

Die Hansestadt Lübeck hat heute, 10. Mai 2021, eine Allgemeinverfügung zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnende erlassen. Die 7-Tage-Inzidenz am 10. Mai 2021 (RKI-Dashboard, 03:11 Uhr) lag bei 52,6. An den vorangegangenen drei Tagen lag der Inzidenzwert über 50. Infolgedessen ist die Hansestadt Lübeck auf der Grundlage des Erlasses des Landes Schleswig-Holstein vom 23. April 2021 gehalten, eine Allgemeinverfügung über ergänzende Maßnahmen zu erlassen.

Damit treten ab morgen Dienstag, 11. Mai 2021, folgende Regelungen wieder in Kraft:

·         Eine Registrierung der Kontaktdaten ist Pflicht. Diese kann manuell oder durch digitale Kontaktregistrierung erfolgen (zum Beispiel luca). Die Kund:in oder Besucher:in bleibt frei in ihrer Entscheidung, welche Form der Kontaktregistrierung sie wählt.

·         Verkaufsstellen des Einzelhandels mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche und Geschäftslokale in Einkaufszentren und Outlet-Centern sind verpflichtet, ihren Kund:innen neben einer manuellen Kontakterfassung die Nutzung einer digitalen Kontakterhebung zu ermöglichen.

Ausgenommen von diesen Regelungen zur Kontakterhebung sind weiterhin unter anderem Verkaufsstellen für Lebensmittel, Sanitätsbedarf und Tierfutter, Apotheken, Poststellen, Blumenläden, Baumärkte, Gartenbaucenter, Buchläden und Tafeln.

Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 11. Mai 2021, in Kraft. Wird an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnende nach Eintreten der Maßnahmen dieser Allgemeinverfügung unterschritten, so wird die Allgemeinverfügung an dem übernächsten Tag aufgehoben werden. Das Außerkrafttreten wird ortsüblich bekannt gemacht.

Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zurBekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet derHansestadt Lübeck; hier: ergänzende Maßnahmen aufgrund der Überschreitung desInzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letztensieben Tagen

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus+++