Veröffentlicht am 07.05.2021

Aufstallungspflicht für Geflügel in der Hansestadt Lübeck aufgehoben

Ab 8. Mai 2021 dürfen Geflügelhalter ihre Tiere wieder draußen halten

 

Die Hansestadt Lübeck hebt zum 8. Mai 2021 die Verfügung zur Aufstallungspflicht auf. Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest in der Region hat sich deutlich abgeschwächt. Es wurde in den vergangenen sechs Wochen im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck kein Fall von Wildgeflügelpest mehr nachgewiesen. Deswegen dürfen ab Sonnabend, 8. Mai 2021, Geflügelhalter ihre Tiere wieder draußen halten.

Die vom Land verordneten Biosicherheitsmaßnahmen müssen von allen Geflügelhaltern jedoch weiterhin eingehalten werden. Hierzu zählen insbesondere

·         Futterstellen für Hausgeflügel sollen für wildlebende Vögel nicht zugänglich sein.

·         Geflügelausläufe, die an Gewässer heranreichen, sind so abzusperren, dass das Geflügel nicht an diese Gewässer heran kann.

·         Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

·         Bei gehäuften Verlusten (mindestens 3 Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren) hat der Tierhalter unverzüglich einen Tierarzt hinzuzuziehen.

·         Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung  verwendet wird, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.

·         Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist weiterhin verboten.

Die Aufhebung im Wotrlaut:

Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zurAnordnung der Aufstallung