Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 23.04.2021 hebt die Hansestadt Lübeck die Allgemeinverfügung über Maßnahmen aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letzten sieben Tagen vom 24. April 2021 mit Wirkung ab Freitag, 7. Mai 2021 auf. Damit entfallen die Regeln zur Kontakterhebung:
· Eine Registrierung der Kontaktdaten ist nicht mehr Pflicht.
· Vor Zutritt in die Verkaufsstellen des Einzelhandels, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist keine Terminreservierung mehr erforderlich.
Die Hansestadt Lübeck hat in den vergangenen fünf aufeinander folgenden Werktagen, seit dem 29. April 2021, den Schwellenwert von 50 in der 7-Tage-Inzidenz unterschritten. Maßgeblich für die Berechnung sind die vom RKI veröffentlichten Meldezahlen unter https://rki.de/inzidenzen. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage. Vor diesem Hintergrund ist die Allgemeinverfügung zum übernächsten Tag aufzuheben.
Bürgermeister Jan Lindenau appelliert: „Bitte achten Sie weiterhin auf Abstände und setzen Sie eine Maske auf, wenn dies nicht möglich ist. Beachten Sie bitte auch weiterhin die Hygieneregeln, damit die Inzidenzwerte niedrig bleiben und möglichst schnell weiter sinken. Nutzen Sie wo immer möglich auch weiterhin die luca-App, um dem Gesundheitsamt die Arbeit in der Kontaktnachverfolgung zu erleichtern, auch wenn die offizielle Pflicht aufgehoben wird. Herzlichen Dank an alle, die durch ihr diszipliniertes Verhalten zu dieser guten Entwicklung beigetragen haben.“
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:
Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus+++