Die SeniorInnenEinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck bilden seit vielen Jahren kontinuierlich und umfangreich in den Berufsfeldern der Hauswirtschaft und in der Pflege aus. Insgesamt beschäftigen die SIE derzeit 33 Auszubildende, ein Anteil von 6% der insgesamt ca. 540 Mitarbeiter:innen der SIE. Diese hohe Ausbildungsquote sorgt unter anderem dafür, dass die SIE wenig Probleme haben, ihre Arbeitsplätze mit hochqualifizierten und selbst ausgebildeten Kolleg:innen besetzen zu können. Nur so kann dauerhaft eine umfassende und qualitativ hohe Pflege angeboten werden.
Im Jahr 2020 haben sich in der Pflegeausbildung wesentliche Veränderungen auf Bundesebene ergeben. In der Folge wurde auch die Finanzierung durch die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung bundesweit neu geregelt. Seit Beginn 2020 müssen Bewohner:innen aller stationärer Altenpflegeeinrichtungen einen Ausbildungsumlagebetrag zahlen. Dieser richtet sich nach dem Ausbildungsumfang und der Anzahl der zu betreuenden Menschen.
Die jährliche Anpassung dieses Finanzierungsmodells wird auf Grundlage verschiedener Faktoren von einem unabhängigen Ausbildungsfonds berechnet. Dieser erstellte im November 2020 einen Bescheid für alle Pflegeeinrichtungen für das Jahr 2021. Nähere Informationen sind unter www.ausbildungsfonds-sh.de abrufbar. Zu diesem Zeitpunkt waren die Pflegesatzverhandlungen mit den Krankenkassen bereits abgeschlossen, sodass nun eine erneute Anpassung der Pflegesätze erforderlich ist.
„Auch wenn die SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck eine Ausbildungsfinanzierung auf Kosten der Bewohner:innen nicht für das geeignete Mittel halten, ist das gültige System anzuwenden. Damit geht leider eine finanzielle Mehrbelastung der Bewohner:innen einher. Es bedarf einer grundlegenden Neuausrichtung der Pflegefinanzierung. Eine einseitige Belastung der zu Pflegenden ist nicht mehr hinnehmbar. Wir hätten diese Mehrkosten gerne kommunal finanziert, doch ist auch dies ausgeschlossen.“ so Sozialsenator Sven Schindler.
Diese „Azubiumlage“ soll ab 1. Mai 2021 an die Bewohner:innen weitergegeben werden und beträgt je nach Pflegesatz zwischen 47,45 Euround 59,68 Euro; im gerontopsychiatrischen Bereich wurde die Umlage erstmalig erhoben und beträgt 91,56 Euro. Die SIE bedauern diese Erhöhung, müssen aber auf den gesetzlich vorgegebenen Vorgang verweisen, bei dem es leider keinen Gestaltungsspielraum gibt.
Es zeigt sich einmal mehr, wie dringend notwendig eine Reform der Pflegeversicherung ist, um die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen gering zu halten. Hier ist die Bundesregierung gefordert, ihr Versprechen endlich einzulösen und ein gerechtes neues System zu entwickeln! +++