Insbesondere in den Lübecker Vorstadtgebieten kommt es zu einem hohen Parkdruck, da die oftmals engen Straßen nur wenig Abstellflächen für Fahrzeuge bieten. In der Folge wird oftmals so geparkt, dass es für Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen nahezu unmöglich wäre, im Notfall zu den betroffenen Gebäuden zu gelangen.
Wiederholte Anwohnerbeschwerden hat das Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck zum Anlass genommen, die Parksituation im Stormweg über einen längeren Zeitraum genau zu beobachten. Aufgrund der zahlreich festgestellten Verstöße werden die Kontrollen nun verstärkt, um insbesondere Engstellen zu beseitigen und die Sicherheit der Anwohner:innen zu gewährleisten. Um sich eventuelle Kosten, die sich aus Bußgeldern oder durch den Einsatz von Abschleppdiensten ergeben können, zu ersparen, appelliert das Ordnungsamt, durch rücksichtvolles Parken dafür zu sorgen, dass die Straße im Notfall für Rettungskräfte gut erreichbar ist.
Das Halten und Parken ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie folgt geregelt:
Es ist verboten, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen zu halten (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO). Eine solche enge Straßenstelle entsteht nach der Rechtsprechung dann, wenn nach dem Abstellen des Fahrzeugs auf der restlichen Fahrbahn eine Durchfahrbreite von weniger als 3,05 Metern verbleibt. Dieser Wert ergibt sich aus der in Deutschland geltenden Fahrzeugbreite von maximal 2,55 Metern zuzüglich eines Abstandes von 25 Zentimetern zu jeder Seite. Nur bei Einhaltung dieses Abstands kann ohne Behinderung und überhöhte Unfallgefahr an anhaltenden Autos vorbeigefahren werden. Die besonders wichtigen Verkehrsteilnehmenden der Feuerwehr und des Rettungsdienstes haben vielfach Fahrzeuge dieser Breite, wodurch ihre Rettungseinsätze durch enge Straßenstellen besonders beeinträchtigt werden.+++