Veröffentlicht am 03.03.2021

Integrationsfonds der Hansestadt Lübeck geht in die fünfte Förderrunde

Bewerbungen ab sofort möglich

Der von der Bürgerschaft beschlossene „Lübecker Integrationsfonds“, ermöglicht die Anschubfinanzierung oder Gesamtförderung von Projekten, die der Umsetzung des Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck dienen.

In diesem Jahr gibt es einen aktuellen Förderschwerpunkt zum Beitritt der Hansestadt Lübeck zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus. Es werden auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung in unserer Stadt gefördert. Der Schwerpunkt soll hier auf die Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben gesetzt werden.

Lübeck ist eine traditionell weltoffene Stadt und verfolgt mit dem Integrationskonzept u.a. das Ziel, die Kultur der Offenheit und Toleranz zu pflegen, um damit Ausgrenzung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung ausdrücklich entgegen zu wirken. Entsprechend soll das Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund eine gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlich relevanten Themen, wie Bildung, Ausbildung oder Arbeit ermöglichen, sowie die Bedingungen für ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Flucht- oder Migrationshintergrund verbessern.

Seit 2017 wurden bereits über 70 Projekte von der ‚Steuerungsgruppe Integration‘ ausgewählt, die durch den Lübecker Integrationsfonds gefördert wurden. Die Bandbreite der Projektthemen reichte von der Sprachförderung, Selbstbehauptung für Frauen, Theater- und Musikprojekte bis hin zur Elternbildung in Erziehungsfragen. 

Träger, Vereine, Initiativen, aber auch Einzelpersonen können sich ab sofort mit ihren Integrationsprojekten zur Umsetzung des Lübecker Integrationskonzeptes und zur Erfüllung des 10-Punkte Aktionsplanes der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus, bei der Stabsstelle Integration der Hansestadt Lübeck bewerben. Es stehen 100.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.

Projektanträge können bis zum 20. April 2021 an die ‚Stabsstelle Integration – Koordinierung Flüchtlingsarbeit‘ der Hansestadt Lübeck gerichtet werden.

An der Entscheidungsfindung für eine Förderung ist neben der Verwaltung die ‚Steuerungsgruppe Integration‘ beteiligt, die sich aus Delegierten aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen, des ‚Forums für Migrant:innen, der Migrationsfachdienste und des sogenannten ‚Arbeitskreises Migration‘ zusammensetzt.

Antragsunterlagen können in der ‚Stabsstelle Integration‘ der Hansestadt Lübeck, per Mail oder telefonisch angefordert werden: Jessica Kettner, Tel.: (0451) 122 12 16, Mailadresse: integration@luebeck.de. Bitte im Betreff ‚Lübecker Integrationsfonds‘ angeben. +++