Veröffentlicht am 27.02.2021

Lübeck erlässt zwei neue Allgemeinverfügungen

Regelungen zur Maskenpflicht und zu den Bereichen Schule und Kita werden verlängert

Die Hansestadt Lübeck hat auf der Grundlage des Runderlasses des Landes Schleswig-Holstein vom 24.02.2021 sowie der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 26. Februar 2021 (in Kraft ab 1. März 2021) zwei neue Allgemeinverfügungen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck erlassen.

Hintergrund der Maßnahmen ist, dass obwohl für Lübeck eine abnehmende Inzidenzlage zu beobachten ist, die derzeitige Inzidenz noch immer über der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnenden liegt.

Die erste Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck verlängert die für das Stadtgebiet bestehenden Regelungen zur Maskenpflicht um eine weitere Woche. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 01.03.2021 bis einschließlich 07.03.2021. Eine Verlängerung ist möglich.

In der zweiten Allgemeinverfügung werden Regelungen für die Bereiche Schule und Kita getroffen. Mit Runderlass vom 24.02.2021 hat das Land nach einer Lagebewertung weiter verschärfende lageabhängige Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus für die Hansestadt Lübeck angeordnet, indem für Schulen ab Klasse 5 der Distanzunterricht fortgesetzt wird und die Kitas ab dem 01.03.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten.

Auch diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 01.03.2021 bis einschließlich 07.03.2021.

Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, hier: Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 26.02.2021

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, hier: Verschärfende lageabhängige Maßnahmen für den Bereich Schule und KiTa

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