Veröffentlicht am 23.01.2021

Lübeck verlängert Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen

Weiterhin kein Tagestourismus an den Wochenenden in Travemünde

Lübeck - Travemünde: In den gekennzeichneten Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Sonnabend und Sonntag von 9 bis 19 Uhr verpflichtend.

Die Hansestadt Lübeck verlängert aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 22. Januar 2021 die Allgemeinverfügung (AVG) zu Kontakt- und Zugangsbeschränkungen bis zum 14. Februar 2021. Damit ist das Tragen einer Maske werktags in Bereichen der Lübecker Innenstadt sowie am Wochenende auf dem Promenadenrundlauf und der Vorderreihe in Travemünde weiterhin Pflicht. Auch der Tagestourismus, der Ausflug nach Travemünde für Nicht-Lübecker:innen am Wochenende, bleibt untersagt. Die Allgemeinverfügung wurde heute, 23. Januar 2021, unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht und ist ab Montag, 25. Januar 2021, gültig.

Das Infektionsgeschehen in der Hansestadt Lübeck gestaltet sich weiter diffus. Die Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene hält somit weiter an. Gezielte Einzelmaßnahmen sind daher derzeit nicht möglich.

„Nachdem wir den sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen durch die bisherigen Maßnahmen senken konnten, erleben wir aktuell einen schleichenden, kontinuierlichen Anstieg der Infektionszahlen. Der Inzidenzwert von um die 100 bleibt hoch. Das Ziel muss im nächsten Schritt ein Inzidenzwert von 50 sein. Vorher werden Lockerungen kaum denkbar. Jeder der meint, wir wären über den Berg, der irrt sich. Gemeinsam müssen wir die uns alle stark belastenden Maßnahmen und Hygieneregeln konsequent einhalten. Bleiben Sie zu Hause und reduzieren Sie Kontakte, wann immer es geht“, appelliert Bürgermeister Jan Lindenau eindringlich. 

Um nicht nur ein Ansteigen der Infektionsfälle zu vermeiden, das noch weitergehende Eingriffe in die Grundrechte erfordern würde, und die Zahl der Neu-infektionen – und damit die Inzidenz - signifikant und nachhaltig zu senken, ist die Hansestadt Lübeck gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen. Feststellbar ist eine abnehmende Inzidenzlage gegenüber dem Zeitraum vor Weihnachten. Gleichwohl ist hervorzuheben, dass die Inzidenzlage immer noch deutlich und anhaltend über der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnende liegt. Die Wirkungen der bisherigen Maßnahmen entfalten sich allenfalls zeitverzögert.

Sollte es zwischenzeitlich zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommen, sind weitere Maßnahmen angezeigt. Eine zusätzliche Gefährdungslage ergibt sich durch die Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV-2-Virus. Diese Virusmutation birgt eine größere Ansteckungsgefahr, die zu einer Verschärfung der pandemischen Lage führen kann.

Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck hier: Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 22.01.2021 sowie Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den Stadtteil Travemünde

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus .+++