Veröffentlicht am 15.01.2021

Ansteckungsverdächtige Personen müssen sich unverzüglich isolieren

Ausbreitung des Coronavirus durch konsequente Quarantänemaßnahmen verhindern

Die Hansestadt Lübeck erlässt entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit, die heute, 15. Januar 2021, unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht wird und ab morgen, Sonnabend, 16. Januar 2021, bis einschließlich 15. März 2021, gilt.

Da derzeit weder ein hinreichender Schutz der Bevölkerung durch Impfen, noch ein in Deutschland zur Behandlung zugelassenes Medikament zur Behandlung zur Verfügung steht, kommt der Verhinderung der Ansteckung Gesunder durch das Virus besondere Bedeutung zu. 

Positiv getestete Personen und Personen, die gemäß der RKI-Vorgaben als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen sind, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich dort in häusliche Isolation/Quarantäne zu begeben. 

Personen der Kategorie I gelten durch den Kontakt zu einer an dem neuartigen Coronavirus erkrankten Person als ansteckungsverdächtig. Das sind zum Beispiel Personen mit ≥ 15 Minuten „face-to-face Kontakt“ und/oder längeren Aufenthalt im Raum (z. B. 30 Minuten) mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole und/oder dem direkten Kontakt zu Sekreten ausgesetzt waren. Eine konkrete Definition ist online hier abrufbar beim RKI 

Das heißt: Personen, 

a) die Kenntnis davon haben, dass eine nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung bei ihnen vorgenommene molekularbiologische Untersuchung auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist (positiv getestete Personen) 

oder 

b) die Kenntnis davon haben, dass ein nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung durchgeführter SARS-CoV-2 Antigenschnelltest auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist

oder 

c) die Kenntnis davon haben, dass sie nach den Vorgaben des Robert-Koch Institutes (RKI) als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen sind

oder 

d) denen vom Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck mitgeteilt wurde, dass aufgrund einer bei ihnen vorgenommenen molekularbiologischen Untersuchung das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren nachgewiesen wurde (positiv getestete Personen),

sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und ständig dort abzusondern/aufzuhalten (häusliche Isolation/Quarantäne). Sie sind verpflichtet sich unverzüglich beim Gesundheitsamt Lübeck unter Angabe der Kontaktdaten per E-Mail an corona@luebeck.de oder telefonisch unter (0451) 122-2626 (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr) zu melden. Außerdem sind sie verpflichtet folgende Verhaltensmaßnahmen einzuhalten:

• Kein enger körperlicher Kontakt zu Familienangehörigen / anderen Personen.

• Ein Abstand von > 1,50 - 2m zu allen Personen ist einzuhalten.

• Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes, wenn es unvermeidlich ist, dass Sie den Raum mit Dritten teilen müssen. Der Mund-Nasen-Schutz ist bei Durchfeuchtung, spätestens nach zwei Stunden zu wechseln.

• Die vorgenannten Unterpunkte gelten nicht bei Personen, die persönliche Zuwendung oder Pflege brauchen oder diese durchführen und sich im gleichen Haushalt befinden (engster Familienkreis). Die Kontakte sind auf das notwendige Maß zu reduzieren.

• Führen eines Tagebuchs bezüglich ihrer Symptome, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen. Die Körpertemperatur ist zweimal täglich zu messen.

• Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen ist unverzüglich das Gesundheitsamt der Hanse-stadt Lübeck unter den unten aufgeführten Kontaktdaten zu informieren.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist hier abrufbar.

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus .+++