Der Entwurf des Bebauungsplans 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke/ehemaliger Güterbahnhof – und der zugehörigen 129. Änderung des FNP – gemäß § 3 (2) BauGB kann vom 13. Januar bis 12. Februar 2021 im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Der zu überplanende Bereich liegt innenstadtnah südwestlich des Lübecker Hauptbahnhofs im Stadtteil St. Lorenz-Süd und umfasst im Wesentlichen die Grundstücke des ehemaligen Güterbahnhofs. Ziel ist es, für den Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Brachfläche zu schaffen. Vorgesehen ist die Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau und für nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen sowie für die Naherholung.
Digital sind die Unterlagen ab 13. Januar 2021 online abrufbar unter www.luebeck.de/bebauungsplaene . Die Planungsunterlagen liegen zudem im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, im Foyer (Erdgeschoss) aus. Da das Verwaltungsgebäude aufgrund der Corona-Pandemie nur mit Termin betreten werden darf, wird um vorherige Terminabsprache unter der Rufnummer (0451) -1 22 6154 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de gebeten.+++