Veröffentlicht am 18.11.2020

Erwerb des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses

Prüfung für Schülerinnen und Schüler ohne Schulverhältnis im Mai/Juni 2021

 

Von März bis Juni 2021 besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses für Personen ohne Schulbesuch sowie Schüler:innen nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen, und zwar für alle,

·         die zum Zeitpunkt der Prüfung (März 2021) das 16. Lebensjahr vollendet haben,

·         die nicht Schüler oder Schülerin einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule sind,

·         die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,

·         die die Externenprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,

·         die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,

·         sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind vom Schulamt in der Hansestadt Lübeck (per Email oder per Post erhältlich).

Am Mittwoch, 13. Januar 2021, um 18.30 Uhr, findet unter Beachtung der aktuellen Hygieneschutzbestimmungen (Covid-19-Pandemie) in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck-Kücknitz, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer:innen statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.

Anmeldeformulare können beim Schulamt in der Hansestadt Lübeck per Email an luebeck@schulamt.landsh.de oder telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122 – 4094 angefordert werden. Abgabeschluss für die vollständigen Anträge nebst Unterlagen in Schriftform ist der 21. Januar 2021 im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, 23562 Lübeck (Briefkasten im Verwaltungszentrum).

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.+++